Deutsch
(German)
Achtung!
Achten Sie bitte darauf, die Halterung des
CVI2-Werkzeugadapters stets an einem
stabilen und belastbaren Punkt wie z. B.
einem Pfeiler zu befestigen, vorzugsweise
senkrecht.
Zur Aktualisierung der Firmware wenden
Sie sich an Ihre zuständige Desoutter-
Vertretung.
WARTUNGSANWEISUNGEN
Montage und Demontage
● Halten Sie zur Montage von
Bauteil-Untergruppen standardmäßige
technische Verfahren ein und nehmen
Sie auf entsprechende Abbildungen/
Explosionsdarstellungen Bezug.
● Stellen Sie vor erneuter Inbetriebsetzung des
Geräts sicher, dass die Haupteinstellungen
nicht geändert wurden und sämtliche
Sicherheitsvorrichtungen ordnungsgemäß
funktionieren.
Die Verwendung anderer als der vom
Hersteller gelieferten Originalersatzteile
kann zu einem Leistungsabfall oder
einem verstärkten Wartungsbedarf,
höheren Vibrationswerten und zu
einer vollständigen Aufhebung der
Herstellergarantie führen.
Stellen Sie bei der Entsorgung von
Bauteilen, Schmiermitteln usw.
sicher, dass die entsprechenden
Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt
werden.
WEEE-Informationen zur Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE-
Richtlinie):
● Dieses Produkt und die dazugehörigen
Produktinformationen entsprechen den
Anforderungen der WEEE-Richtlinie
(2012/19/EU) und sind der Richtlinie
entsprechend zu behandeln.
● Das Produkt ist mit dem folgenden
Symbol gekennzeichnet:
- Produkte, die mit einem
durchgestrichenen
Abfalltonnensymbol und einem
darunter stehenden schwarzen
Balken gekennzeichnet
sind, enthalten Teile, die in
Übereinstimmung mit der WEEE-
Richtlinie zu entsorgen sind.
- Zur Entsorgung können Sie das
gesamte Produkt oder seine
WEEE-Bestandteile bei Ihrem
Kundendienstcenter einschicken.
10/2021
Für Angaben zum Recycling dieses
Produkts wenden Sie sich bitte an Ihren
Desoutter-Vertreter oder besuchen Sie
unsere Website www.desouttertools.com.
Adapter bei Bedarf außen mit einem
trockenen Tuch reinigen.
Informationen zu Artikel 33 der REACH-
Verordnung
Die EU-Verordnung (EU) Nr. 1907/2006
zur Registrierung, Bewertung, Zulassung
und Beschränkung chemischer Stoffe
(REACH) bestimmt unter anderem eine
Pflicht zur Weitergabe von Informationen
in der Lieferkette.
Diese Informationspflicht gilt auch für
Produkte, die so genannte besonders
besorgniserregende Stoffe enthalten
(„Kandidatenliste").
Am 27. Juni 2018 wurde Blei (CAS-
Nummer 7439-92-1) als besonders
besorgniserregender Stoff in die REACH-
Kandidatenliste aufgenommen.
Gemäß REACH-Verordnung sind wir
verpflichtet, Sie darüber zu informieren,
dass bestimmte elektrische und
mechanische Produktbestandteile
Bleimetall enthalten können.
Dies entspricht der aktuellen
Gesetzgebung zur Beschränkung der
Verwendung bestimmter gefährlicher
Stoffe auf Grundlage der zulässigen
Ausnahmen gemäß RoHS-Richtlinie
(2011/65/EU).
Bei normalem Gebrauch tritt kein
Bleimetall aus dem Produkt aus, die
Bleimetallkonzentration im Gesamtprodukt
liegt deutlich unter dem geltenden
Grenzwert.
Bitte beachten Sie für die Entsorgung von
Blei am Ende der Produktlebensdauer die
örtlichen Entsorgungsvorschriften.
13 / 58
6159922480_04