P
A
RÜFUNG VOR
Es ist darauf zu achten, dass die Oberflächen des Hebegutes, wo das Lastaufnahmemittel
angeschlagen wird, möglichst fett-, farb-, schmutz-, zunder- und beschichtungsfrei sind, so
dass der Kontakt der Klemmen zum Hebegut nicht behindert wird.
Klemmbacke und Klemmfläche des Klemmarms auf Verschleiß und Mängel prüfen. Sie
müssen ein sauberes Profil besitzen.
Das gesamte Lastaufnahmemittel ist auf Beschädigungen, Risse oder Verformungen hin zu
überprüfen.
Das Lastaufnahmemittel muss sich leichtgängig öffnen und schließen lassen.
Steckbolzen überprüfen. Der Steckbolzen zur Verstellung des Greifbereichs muss gängig sein
und durch den Klappstecker gegen Herausfallen gesichert sein.
Überprüfung der Anschlagkette
Anschlagketten müssen regelmäßig gem. DIN 685-5 geprüft werden. Insbesondere bei einem
Verschleiß von mehr als 10% der Nenndicke der Glieder müssen sie erneuert werden.
Anschlagketten müssen auf äußere Fehler, Verformungen, Anrisse, Verschleiß und
Korrosionsnarben überprüft werden.
Eine gelängte oder verschlissene Kette muss ausgetauscht werden.
G
EBRAUCH DES
Nachdem die Wandstärke des zu transportierenden Hebegutes bestimmt wurde, sind die
Einzelklemmen durch Umstecken des Steckbolzens (Tab. 2) auf den entsprechenden
Greifbereich einzustellen. Mittels der eingearbeiteten Tragegriffe können die Einzelklemmen
nun bis zum Maulgrund auf das Hebegut gesetzt werden. Dabei ist der Schwerpunkt der zu
transportierenden Last durch geschicktes Platzieren der Klemmen an der Last (im Abstand
von 120° bei homogenen Ringen) möglichst nahe an die Lotrechte durch das Tragmittel zu
bringen, um Pendelbewegungen beim Anheben zu minimieren.
Das Hebegut kann nun vorsichtig angehoben und transportiert werden.
Nachdem der Arbeitsvorgang beendet wurde, ist das Tragmittel soweit herunterzufahren, dass
das Lastaufnahmemittel entlastet bzw. die Aufhängeöse völlig frei beweglich ist. Nun können
die Einzelklemmen vom Hebegut genommen werden.
P
/ W
RÜFUNG
ARTUNG
Laut bestehenden nationalen/internationalen Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Hebezeuge
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfintervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fachwerkstätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung (im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den
Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der Ausrüstung und der Tragkonstruktion hinsichtlich
Beschädigung, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der CMCO-Werksbescheinigung).
RBEITSBEGINN
L
ASTAUFNAHMEMITTELS
©
2016 Columbus McKinnon Industrial Products GmbH
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