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Prüfung, Wartung & Reparatur - Columbus McKinnon Yale HTP Serie Instrucciones De Servicio

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  • ESPAÑOL, página 56
13
P
, W
& R
RÜFUNG
ARTUNG
EPARATUR
Laut bestehenden nationalen/internationalen Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Lastaufnahmemittel
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach Stilllegung
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingungen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfintervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fachwerkstätten, die Original Yale Ersatzteile verwenden,
durchgeführt werden. Die Prüfung (im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung) hat sich auf
die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den Zustand des
Gerätes, der Tragmittel, der Ausrüstung und der Tragkonstruktion hinsichtlich Beschädigung,
Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf
Verlangen
sind
die
Ergebnisse
der
Prüfungen
und
die
sachgemäße
Reparaturdurchführung nachzuweisen. Ist das Hebezeug (ab 1t Hubgewicht) an oder in einem
Fahrwerk eingebaut und wird mit dem Hebezeug eine gehobene Last in eine oder mehrere
Richtungen bewegt, wird die Anlage als Kran betrachtet und es sind ggf. weitere Prüfungen
durchzuführen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen und
Gleitflächen sind leicht zu schmieren. Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu reinigen.
Bei Ausführungen mit Haspelantrieb ist auf ausreichende Schmierung der Antriebswelle und
der verzahnten Laufrollen zu achten.
Spätestens nach 3 Jahren muss das Gerät einer Generalüberholung unterzogen werden.
ACHTUNG: Der Austausch von Bauteilen zieht zwangsläufig eine anschließende
Prüfung durch eine befähigte Person nach sich!
Prüfung der Traversenöse
Die Prüfung der Traversenöse auf Verformung, Beschädigungen, Oberflächenrisse,
Abnutzung und Korrosion ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr durchzuführen.
Die jeweiligen Einsatzbedingungen können auch kürzere Prüfintervalle erforderlich machen.
Eine Traversenöse, die laut Prüfung zu verwerfen ist, ist durch eine neue Traverse zu
ersetzen. Schweißungen an Traverse bzw. Öse, z. B. zum Ausbessern von Abnutzung, sind
nicht zulässig. Die Traverse mit Anschlagöse ist spätestens dann zu ersetzen, wenn der
Materialdurchmesser um 5% kleiner als der Nenndurchmesser ist.
Austausch der Handkette (nur Ausführungen mit Haspelantrieb)
ACHTUNG: Ketten dürfen nur durch Ketten gleichen Materials, gleicher Güte und
gleicher Abmessungen ersetzt werden.
• Als Hilfsmittel wird ein offenes Lastkettenglied benötigt. Es kann durch Herausschleifen
eines Stückes aus einem vorhandenen Kettenglied gleicher Dimension hergestellt werden.
Dabei muss die Länge des herausgetrennten Stückes mindestens der Kettengliedstärke
entsprechen.
• Alte Handkette (bevorzugt am Verbindungsglied) öffnen und das offene Kettenglied in das
lose Handkettenende hängen, welches noch "vor" dem Handkettenrad liegt.
©
2016 Columbus McKinnon Industrial Products GmbH

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