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Ein ohne Rücksprache mit dem Hersteller verändertes Gerät darf nicht benutzt werden.
Die Benutzung des Hebezeuges zum Transport von Personen ist verboten.
Falsches Einhängen bzw. Belasten der Traverse über den flachliegenden Querschnitt der
Aufhängeöse ist verboten.
Eine Vergrößerung der Einstellung der Fahrwerksbreite, um z.B. einen engeren Kurvenradius
zu fahren, ist nicht zulässig.
Es dürfen nur Geräte, die mit Haken mit Sicherheitsbügeln ausgerüstet sind, in die
Traversenöse gehängt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Haken nicht zu groß
dimensioniert ist. Die Öse muss mittig im Hakengrund liegen und zugleich muss der Haken in
der Öse frei beweglich sein.
In die Traversenöse des Fahrwerks darf nur ein einzelnes Lastaufnahmemittel oder Hebezeug
gehängt werden.
ACHTUNG: Auch das angehängte Hebezeug bzw. Lastaufnahmemittel muss für den
ATEX-Bereich geeignet sein.
Niemals in bewegliche Teile greifen.
Gerät nicht aus großer Höhe fallen lassen. Es sollte immer sachgemäß auf dem Boden
abgelegt werden.
Das Gerät darf in explosionsfähiger Atmosphäre eingesetzt werden (Schutzkennzeichnung
beachten!).
M
ONTAGE
ACHTUNG: Die Montage des Gerätes darf nur in nicht explosionsgefährdeter
Atmosphäre montiert werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es bei der
Montage durch die Handhabung von Werkzeugen zu Funkenbildung kommen kann. Es
sind funkenfreie Ex-Werkzeuge zu verwenden.
Es wird dringend empfohlen, eine Freimessung durchzuführen!
Überprüfung der Tragkonstruktion
Die Tragkonstruktion ist so zu wählen, dass sie eine ausreichende Stabilität besitzt und die zu
erwartenden Kräfte sicher aufgenommen werden können.
Es ist dafür zu sorgen, dass aufgrund der Anbringung des Hebezeuges möglichst keine
unzulässigen Zusatzbelastungen (z.B. durch Schrägzug) auftreten können.
Die Auswahl und Bemessung der geeigneten Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber.
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2016 Columbus McKinnon Industrial Products GmbH