2.3 Zweckbestimmung
Das Pflegebett movita ist für die Nutzung in räumlicher Umgebung von Alten- oder Pflegehei-
men, im ambulanten Pflegebereich oder vergleichbaren Einrichtungen gem. Anwendungsum-
gebung 3 und/oder 5 nach IEC 60601-2-52 (aktueller Stand) vorgesehen. Es ist ein Medizin-
produkt der Klasse I und ausschließlich für humanmedizinische Zwecke bestimmt.
Die Pflegebetten der movita Familie sind auf Rollen fahrbar, stufenlos motorisch höhenver-
stellbar und verfügen darüber hinaus über eine mehrfach motorisch verstellbare Liegefläche
um beispielsweise eine Sitz- oder Ausstiegsposition einzustellen.
Das movita ist je nach Modell für eine sichere Arbeitslast von 205 kg ausgelegt, bei einem
maximalen Bewohnergewicht von bis zu 170 kg und einem Matratzen- u. Zubehörgewicht von
35 kg. Falls anderes, schwereres oder weiteres loses oder befestigtes Zubehör verwendet
wird, ist das maximale Bewohnergewicht entsprechend anzupassen. (s. technische Daten)
Eine Haftung für eventuelle Produkt- und Personenschäden durch fremdes Zubehör oder bei
gegenseitiger Aufhebung der Zweckbestimmung können wir nicht übernehmen.
Die festgelegte Verwendungsmöglichkeit ist die Zweckbestimmung. Sie ergibt sich für den
Betreiber oder Anwender vollständig aus der Kennzeichnung und der Gebrauchsanweisung.
Indikation und Patientenzielgruppe
Die medizinischen Pflegebetten movita entlasten den Pflegenden durch die motorischen Ver-
stellmöglichkeiten bei der Pflege nicht mehr spontan mobiler, über weite Teile des Tages bett-
lägeriger Pflegebedürftiger im stationären oder ambulanten Umfeld, wenn die Plege ganz oder
teilweise im Bett vorgenommen wird.
Das Pflegebett ist für Personen bestimmt, die eine Körpergröße von mindestens 146 cm, ein
Gewicht von mindestens 40 kg aufweisen und einen BMI ≥ 17 haben.
Andere Anwendungen sind mit der Firma Wissner-Bosserhoff GmbH zuvor schriftlich abzu-
stimmen. Das Produkt ist als Arbeitsmittel zur Pflege einzusetzen und unterliegt den Vorschrif-
ten der zuständigen Berufsgenossenschaften.
Anwendungseinschränkungen und Kontraindikationen
Eine Anwendung darf nur unter medizinischer Aufsicht erfolgen. Ausschlaggebend dafür, ob
Pflege medizinisch beaufsichtigt ist oder nicht, ist die Frage, ob diese Pflege unter Anweisung
von medizinischem Personal erfolgt.
Bei frischen Wirbelsäulenverletzungen und großflächigen Brandverletzungen wird von der Nut-
zung des Bettes abgeraten.
Vorgesehene Anwender
Das Bett darf nur von Personen angewendet werden, die aufgrund ihrer Ausbildung oder ih-
rer Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Gewähr für eine sachgerechte Handhabung
bieten.
Darüber hinaus muss der Anwender des Pflegebettes in die korrekte Nutzung unterwiesen
worden sein und er muss sich anhand dieser Gebrauchsanweisung mit dem Produkt vertraut
gemacht haben. Übliche Anwender sind: Pflegepersonal, Ärzte, Physio- und Ergotherapeuten,
Angehörige, Haustechniker, der zu Pflegende/Bewohner, Reinigungspersonal.
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