Entsorgung: In Übereinstimmung mit der Richtlinie 2012/19/EG zeigt das auf dem
Gerät angebrachte Symbol an, dass das zu entsorgende Gerät als Abfall eingestuft wird
und somit der „Mülltrennung« unterliegt». Der Verbraucher muss genannten Abfall
also den von den Kommunalverwaltungen eingerichteten Sammelstellen zuführen (bzw.
zuführen lassen) oder beim Kauf eines neuen gleichartigen Geräts dem Händler übergeben.
Die Mülltrennung sowie die weiteren Schritte der Verarbeitung, der Wiederverwertung
und der Entsorgung fördern die Herstellung von Geräten mit Recyclingmaterial und wirken
Schädigungen von Umwelt und Gesundheit, die durch unsachgemäße Abfallentsorgung
verursacht werden könnten, entgegen. Die vorschriftswidrige Entsorgung des Produkts
durch einen Verbraucher kann die Verhängung von in den Umsetzungsgesetzen zur
Richtlinie 2012/19/EG vorgesehenen Verwaltungsstrafen von Seiten des Mitgliedsstaats, in
welchem das Produkt entsorgt wurde, nach sich ziehen.
ELEKTROMAGNETISCHE VERTRÄGLICHKEIT:
Dieser Apparat wurde so entwickelt, dass er sämtliche Anforderungen erfüllt, die aktuell
an die elektromagnetische Verträglichkeit gestellt werden (EN 60601-1-2:2007). Die
elektromedizinischen Geräte verlangen bei der Installation und Verwendung besondere
Sorgfalt bezüglich der EMV-Bestimmungen, es wird daher verlangt, dass diese gemäß den
Angaben des Herstellers installiert bzw. verwendet werden. Es besteht das Risiko möglicher
elektromagnetischer Störungen mit anderen Geräten, insbesondere mit anderen Analyse-
und Behandlungsgeräten. Mobile oder tragbare Funk- und Telekommuniktionsgeräte mit
Radiofrequenz (Mobilfunktelefone oder Wireless-Verbindungen) könnten den Betrieb der
elektromedizinischen Geräte stören. Für weitere Informationen die Internetseite www.
flaemnuova.it. Flaem behält sich das Recht vor, technische und funktionale Änderungen
an dem Produkt ohne Vorankündigung vorzunehmen.
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