Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
gehört Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern ist
zu recyceln oder umweltfreundlich zu entsorgen.
Entsorgen Sie ihr Gerät in einen Recycling Container
oder an eine lokale Abfallsammelstelle.
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