Richtlinien zur Be- und Entlüftung
min. 180 cm
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min. 100 cm
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Dieses Gerät darf nur in einem ausreichend
belüftbaren Raum und gemäß den geltenden
Vorschriften und Lüftungsbestimmungen aufgestellt
werden.
Dieses Gerät ist nicht an eine Abzugshaube
angeschlossen. Installieren Sie das Gerät so, dass
mit Öffnungen ins Freie oder über entsprechende
Leitungen eine natürliche oder geführte Belüftung
sichergestellt ist. Die Belüftung muss fortlaufend und
ausreichend für die Verbrennung notwendige Zuluft
sowie auch für die Ableitung der verbrauchten Luft
sorgen.
Sollte nur dieses gasbetriebene Gerät im Raum auf-
gestellt sein, muss eine Abzugshaube installiert
werden, damit die verbrauchte Luft direkt abgeleitet
wird.
Die Abzugsleitung muss:
• vertikal geführt werden.
• mindestens die doppelte Länge ihres Durch-
messers aufweisen.
• über ein Mindestprofil von 100 cm
Für die notwendige Zuluft ist es notwendig, eine
Belüftungsöffnung von mindestens 100 cm
einzuplanen.
Die Belüftungsöffnung muss:
• mindestens 100 cm
• direkt ins Freie führen.
• sich nahe am Boden befinden.
Diese Belüftungsöffnung darf weder von innen noch
von außen versperrt werden.
Die Höhendifferenz zur Abzugsleitung muss
mindestens 180 cm betragen.
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verfügen.
2
umfassen.
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