3.5 Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Mit dem Produkt sind bei Einhaltung der bestimmungsgemäßen
Verwendung keine vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen
möglich, die zu gefährlichen Situationen mit Personenschäden führen
könnten.
Der Betrieb des Produkts in Industriebereichen, in denen Anforderungen
zum Explosionsschutz zu erfüllen sind, ist nicht erlaubt.
Weiterhin ist der Betrieb untersagt für:
1. Verfahren, die nicht in der bestimmungsgemäßen Verwendung
aufgeführt sind und bei denen die angesaugte Luft:
•
mit Funken zum Beispiel aus Schleifprozessen versetzt ist, die aufgrund
ihrer Größe und Anzahl zu Schädigungen des Filtermediums bis hin zu
einem Brand führen können;
•
mit Flüssigkeiten und daraus resultierender Verunreinigung des
Luftstromes mit aerosol- und ölhaltigen Dämpfen versetzt ist;
•
mit leicht entzündlichen, brennbaren Stäuben und/oder mit Stoffen
versetzt ist, die explosive Gemische oder Atmosphären bilden können;
•
mit anderen aggressiven oder abrasiv wirkenden Stäuben versetzt ist,
die das Produkt und die eingesetzten Filterelemente beschädigen;
•
mit organischen, toxischen Stoffen/Stoffanteilen versetzt ist, die bei der
Trennung des Werkstoffes freigesetzt werden.
2. Standorte im Außenbereich bei denen das Produkt
Witterungseinflüssen ausgesetzt
wird, da das Produkt nur in geschlossenen Gebäuden aufgestellt
werden darf.
Ist gegebenenfalls eine Outdoor-Variante vom Produkt vorhanden, darf
diese im Außenbereich aufgestellt werden. Darauf achten, dass für die
Außenaufstellung gegebenenfalls weiteres Zubehör benötigt wird.
3.6 Kennzeichnungen und Schilder am Produkt
Am Produkt sind diverse Kennzeichnungen und Schilder angebracht.
Sollten diese beschädigt oder entfernt werden, sind sie umgehend durch
Neue an gleicher Position zu ersetzen.
Der Betreiber ist verpflichtet, gegebenenfalls weitere Kennzeichnungen
und Schilder am Produkt und in seinem Umfeld herum anzubringen.
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