3.3 Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Der Betrieb des ProfiMasters in Industriebereichen, in denen Anforderungen zum Ex-
Schutz zu erfüllen sind, ist nicht erlaubt. Weiterhin ist der Betrieb untersagt für:
− Verfahren die nicht in der bestimmungsgemäßen Verwendung aufgeführt sind
und bei denen die angesaugte Luft:
mit Funken, z.B. aus Schleifprozessen, versetzt ist, die aufgrund ihrer Größe
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und Anzahl zu Beschädigungen des Absaugschlauches bis hin zu einem Brand
der Filtermedien führen können;
mit Flüssigkeiten und daraus resultierender Verunreinigung des Luftstromes
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mit aerosol- und ölhaltigen Dämpfen versetzt ist;
mit leicht entzündlichen, brennbaren Stäuben und/oder mit Stoffen versetzt ist,
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die explosive Gemische oder Atmosphären bilden können;
mit anderen aggressiven oder abrasiv wirkenden Stäuben versetzt ist, die den
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ProfiMaster und die eingesetzten Filterelemente beschädigen;
mit organischen, toxischen Stoffen/Stoffanteilen versetzt ist, die bei der
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Trennung des Werkstoffes freigesetzt werden.
Abfallstoffe, wie abgeschiedene Partikel, können schädliche Stoffe enthalten.
Sie dürfen nicht auf der Hausmülldeponie entsorgt werden – die umweltgerechte
Entsorgung ist notwendig.
Mit dem ProfiMaster sind bei Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung
keine vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen möglich, die zu gefähr-
lichen Situationen mit Personenschäden führen könnten.
Art.-Nr.: 150 2464
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
KEMPER ProfiMaster Betriebsanleitung - DE
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Rev.:
2
Stand: 05/2015