Garantiebedingungen; Entsorgung Der Maschine - Lavor FREE EVO Manual De Instrucciones

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 Die Batterien sind neu und erreichen nicht die er-
wartete Leistung von 100%.
 Der Akku erreicht seine maximale Ladekapazität
erst nach 20-30 kompletten Ladezyklen.
 Die Elektrolytenlösung ist verdampft und bedeckt
die Platten nicht vollständig.
 Das Gebrauchs- und Wartungshandbuch des Batte-
rieherstellers nachschlagen.
 Es werden starke Dichteunterschiede zwischen den
verschiedenen Elementen festgestellt.
 Die beschädigte Batterie ersetzen.
Immer das Gebrauchs- und Wartungshandbuch
der Batterien und des Batterieladegeräts nach-
schlagen. Wenn das Problem nicht gelöst werden
kann, ist ein autorisierter technischer Kunden-
dienst zu kontaktieren.
Der Hersteller kann NICHT bei der Lösung von
Problemen behilflich sein, die auf nicht direkt ge-
lieferte Batterien oder Batterieladegeräte zurück-
zuführen sind.
8.

GARANTIEBEDINGUNGEN

Alle unsere Gerate werden sorgfaltigen Kontrollen
unterzogen und sind mit einer 12-monatigen Garan-
tie fur Material- oder Fabrikationsfehler ausgestattet.
Die Garantiefrist beginnt am Kaufdatum. Das Kauf-
datum ist das auf der bei der Obergabe des Gerats
durch den Vertragshandler ausgehandigten Quit-
tung angegebene Datum. Der Hersteller verpflichtet
sich, innerhalb der Garantiefrist Fabrikationsfehler
aufweisende Teile kostenlos zu reparieren oder zu
ersetzen. Nicht eindeutig auf Material- oder Fabrika-
tionsfehler zuruckfuhrbare Mangel werden in einem
unserer Technischen Kundendienstcenter oder in
unserem Firmensitz gepruft und je nach Prufungs-
ergebnis in Rechnung gestellt. Von der Garantieleis-
tung ausgeschlossen sind:
Auf Unfall, Transport, Nachlassigkeit oder ungeeig-
nete Behandlung, falschem oder unsachgemar.en,
nicht den im Handbuch enthaltenen Anleitungen
entsprechenden Gebrauch, sowie auf einer falschen
oder unsachgemar.en lnstallation wie auch auf einem
falschen Betrieb und Einsatz des Gerates beruhende
Schaden. Die Maschine ist dem Kundendienstcenter
mit dem vollstandigen Originalzubehor und mit der
Kaufquittung zu ubergeben. Der Garantieanspruch
verfallt, wenn das Gerat von nicht autorisierten Drit-
ten repariert oder abgeandert wird. Gleichermar.en
verfallt der Garantieanspruch, wenn der Anwender
nicht in der Lage ist, die vollstandige und gut les-
bare Original-Kaufquittung vorzulegen, oder wenn
er nicht in der Lage ist, die am Maschinenrahmen
angebrachte Maschinenkennnummer anzugeben.
Eine Ersetzung des Gerates und eine Verlangerung
der ursprunglichen Garantiezeit beim Auftreten von
Mangeln ist ausgeschlossen. Die Reparatur erfolgt in
einem unserer autorisierten Technischen Kunden-
dienstcenter oder in unserem Firmensitz, die Trans-
portkosten hat der Kunde zu tragen, der auch die
Haftung fur den Transport ubernimmt. Die Garantie
sieht nicht die Reinigung der funktionierenden Ma-
schinenteile, lnstandhaltungseingriffe, die Reparatur
sowie die Ersetzung von Verschleir.teilen vor. Der
Hersteller haftet nicht fur eventuelle Personen- und/
oder Sachschaden, die auf eine nicht den im Hand-
buch enthaltenen Anleitungen entsprechende
lnstallation oder auf eine falsche Anwendung des
Gerates zuruckzufuhren sind.
8.1.

ENTSORGUNG DER MASCHINE

Wenn Sie die Maschine entsorgen möchten, ist zu
empfehlen die Batterien auszubauen und sie auf ge-
eignete Weise zu entsorgen, gemäß der gültigen,
europäischen Vorschrift 2013/56/EU Oder geben Sie
die Batterien in den Sondermüll. Die Entsorgung der
Maschine erfolgt gemäß den lokal gültigen Gesetz-
gebungen:
- Die Maschine wird vom Netz genommen, die Flüssig-
keiten entsorgt und gereinigt;
- Die Maschine wird danach in Einzelteile zer-
legt und die gleichen Materialien werden gesam-
melt (Plastik, Metalle, Gummi und Verpackung).
Falls einzelne Komponenten verschiedene Mate-
rialien beinhalten, wenden Sie sich bitte an die zu-
ständigen Behörden. Jede Materialgruppe wird
an den geeigneten Stellen entsorgt. Es wird auch
empfohlen, die Gefahrengüter außerhalb der
Reichweite von Kindern aufzubewahren.
8.2.
ENTSORGUNG
Das Gesetz (gemäß der EU-Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronikaltgeräte und der
nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitglieds-
staaten, die diese Richtlinie umgesetzt haben)
verbietet dem Besitzer eines elektrischen oder elekt-
ronischen Gerätes , dieses Produkt oderdessen elektri-
sches/elektronisches Zubehör als gemeinen Hausmüll
zu entsorgen und macht ihm zur Auflage, das Gerät
bei einer entsprechenden Sammelstellen zu entsor-
gen. Das Produkt kann auch direkt bei dem Händler,
bei dem man ein neues, dem zu entsorgenden gleich-
wertiges Produkt erwirbt, entsorgt werden. Lässt
man das Produkt einfach in der Umwelt zurück, kön-
nen dadurch schwere Schäden an der Umwelt selbst
und der menschlichen Gesundheit verursacht wer-
den. Das abgebildete Symbol stellt eine Tonne für
Siedlungsabfälle dar; es ist ausdrücklich untersagt,
den Apparat in diesen Behältern zu entsorgen. Die
Nichtbeachtung der Anweisungen der Richtlinie
2012/19/EU und der ausführenden Verordnungen der
einzelnen EU-Staaten kann verwaltungsrechtlich be-
straft werden.
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