12.2
Entsorgung
Zur Entsorgung demontieren Sie die Toranlage und zerlegen Sie diese in die ein-
zelnen Materialgruppen:
• Kunststoffe
• Nichteisenmetalle (z. B. Kupferschrott)
• Elektroschrott (Motoren)
• Stahl
Entsorgen Sie die Materialien entsprechend der landesüblichen Gesetzgebung!
Entsorgen Sie Verpackungsmaterialien stets umweltgerecht und nach den gelten-
den örtlichen Entsorgungsvorschriften.
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf einem Elektro- oder Elek-
tronik-Altgerät besagt, dass dieses am Ende seiner Lebensdauer nicht im Haus-
müll entsorgt werden darf. Zur kostenfreien Rückgabe stehen in Ihrer Nähe Sam-
melstellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen er-
halten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung. Durch die getrennte
Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sollen die Wiederverwendung,
die stoffliche Verwertung bzw. andere Formen der Verwertung von Altgeräten er-
möglicht sowie negative Folgen bei der Entsorgung der in den Geräten möglicher-
weise enthaltenen gefährlichen Stoffe für die Umwelt und die menschliche Ge-
sundheit vermieden werden.
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern müssen in der
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Europäischen Union – gemäß Richtlinie 2006/66/EG DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 06. September 2006 über Batterien und
Akkumulatoren – einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Bitte entsor-
gen Sie Batterien und Akkus entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestim-
mungen.
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Garantiebestimmungen
Bitte beachten Sie, dass sich der Geltungsbereich ausschließlich auf die private
Nutzung der Anlage erstreckt. Unter privater Nutzung verstehen wir max. 4 Zy-
klen (AUF/ZU) pro Tag. Der vollständige Text der Garantiebestimmung ist unter
der folgenden Internetadresse verfügbar:
https://www.novoferm.de/garantiebestimmungen
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