Die beschriebenen Daten in der vorliegenden Betriebsanleitung sind rein indikativ. TAU behält sich vor, diese in jedem Moment zu
modifizieren.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, ohne vorherige Benachrichtung Änderungen oder Verbesserungen am Produkt anzubringen.
Ungenauigkeiten oder Fehler, die in der vorliegenden Ausgabe festgestellt werden, werden in der nächsten Ausgabe berichtigt.
Beim Öffnen der Verpackung prüfen, dass das Produkt keine Schäden aufweist. Die Materialien nach den gültigen Vorschriften
recyclen.
Die Installation des Produktes muss von Fachpersonal ausgeführt werden. Die Herstellerfirma TAU übernimmt keinerlei
Haftung für Personen- und/oder Sachschäden aufgrund einer falschen Installation der Anlage oder der Nichtkonformität
derselben mit den gültigen Gesetzen (siehe Maschinenrichtlinie).
HINWEISE FÜR DEN INSTALLATEUR. ALLGEMEINE PFLICHTEN BEZÜGLICH DER SICHERHEIT
1)
Lesen Sie vor der Installation genau die Anweisungen, da sie wichtige Hinweise bezüglich der Sicherheit, der Installa-
tion, der Bedienung sowie der Wartung enthalten. Eine falsche Installation oder eine falsche Anwendung des Produkts
kann zu schweren Verletzungen führen.
2)
Das Verpackungsmaterial (Kunststoff, Polystyrol usw.) darf nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden, da es eine
mögliche Gefahrenquelle darstellt.
3)
Die Anleitungen für einen späteren Bedarf aufbewahren.
4)
Dieses Produkt wurde ausschließlich für den in diesen Unterlagen angegebenen Zweck entwickelt und gebaut. Jede andere nicht
ausdrücklich angegebene Nutzung könnte die Unversehrtheit des Produkts beeinträchtigen und/oder eine Gefahrenquelle dar-
stellen.
5)
TAU Srl lehnt jede Verantwortung für einen unsachgemäßen oder nicht den Angaben entsprechenden Gebrauch der Automati-
sierung ab.
6)
Installieren Sie das Gerät nicht in explosiver Atmosphäre: das Vorhandensein von entzündlichen Gasen und Abgasenstellt eine
große Gefahr für die Sicherheit dar.
7)
Die mechanischen Bauteile müssen mit den Vorschriften der Norm EN 12604 und EN 12605 übereinstimmen. In außereur-
opäischen Ländern müssen außer den nationalen Vorschriften auch die oben genannten Normen befolgt werden, um eine
ausreichende Sicherheitsstufe zu erreichen.
8)
TAU Srl übernimmt keinerlei Haftung im Falle von nicht fachgerechter Konstruktion der Toröffner oder im Falle von Verformun-
gen derselben während des Gebrauchs.
9)
Die Installation muss bei Einhaltung der Normen EN 12453 und EN 12445 vorgenommen werden. In außereuropäischen Länd-
ern müssen außer den nationalen Vorschriften auch die oben genannten Normen befolgt werden, um eine ausreichende Si-
cherheitsstufe zu erreichen.
10)
Vor der Ausführung beliebiger Arbeiten an der Anlage die Stromspeisung entfernen und die Batterien abtrennen.
11)
Im Speisungsnetz der Automatisierung einen allpoligen Schalter mit einer Öffnungsdistanz der Kontakte gleich oder über 3 mm
vorsehen. Wir empfehlen, einen 6A-Magnetthermoschalter mit einer allpoligen Unterbrechung zu verwenden.
12)
Prüfen, ob hinter der Anlage ein Differenzialschalter mit max. 0,03 A vorliegt.
13)
Prüfen, ob die Erdung fachgerecht ausgeführt wurde und die Metallteile des Toröffners daran anschließen.
14)
Die Automatisierung verfügt über einen eigenleitenden Quetschschutz, der aus einer Drehmomentkontrolle besteht. Es ist auf
jeden Fall notwendig, den Grenzwert gemäß den Normen des Punkts 9 zu prüfen.
15)
Die Sicherheitsvorrichtungen (Norm EN 12978) ermöglichen den Schutz eventueller Gefahrenbereiche vor mechanischen Bewe-
gungsrisiken, wie z.B. Einquetschen, Mitziehen, Schneiden.
16)
Für jede Anlage sind die Verwendung mindestens einer Leuchtanzeige (900T-LED, 800LA, 800LL) und eines Hinweisschilds, das
am Rahmen befestigt wird, sowie die Vorrichtungen laut Punkt 15 empfehlenswert.
17)
TAU Srl lehnt jede Haftung hinsichtlich der Sicherheit und der Funktionstüchtigkeit der Automatisierung ab, falls nicht von TAU
hergestellte Anlagenteile verwendet werden.
18)
Zur Instandhaltung ausschließlich TAU-Originalersatzteile verwenden.
19)
Keine Änderung an Bestandteilen des Automatisierungssystems ausführen.
20)
Der Installateur muss alle Informationen bezüglich des manuellen Betriebs des Systems im Notfall weitergeben und dem Anwen-
der der Anlage die dem Produkt beigelegte „Bedienungsanleitung" aushändigen.
21)
Kindern oder anderen Personen nicht erlauben, während des Betriebs in der Nähe des Produkts zu bleiben.
22)
Fernsteuerungen oder andere Impulsgeber außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren, um zu vermeiden, dass die
Automatisierung ungewollt betätigt wird.
23)
Der Durchgang darf nur bei stehender Automatisierung erfolgen.
24)
Der Anwender darf keine Reparatur oder direkte Eingriffe vornehmen und muss sich hierzu an qualifiziertes Personal wenden.
25)
Nicht mit einem Hochdruckreiniger reinigen.
26)
Wartung: Mindestes alle sechs Monate die Funktionstüchtigkeit der Anlage prüfen, mit besonderer Beachtung der Effizienz der
Sicherheitsvorrichtungen (einschließlich der Schubkraft der Automatisierung, wo vorhanden) und der Entriegelungsvorrichtun-
gen.
27) Alles nicht ausdrücklich in diesen Anweisungen vorgesehene ist unzulässig.
1. NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Die automatische Schranke RBLO-L wurde für den Einsaz auf öffentlichen oder privaten Parkplätzen, in Wohnanlagen oder in
Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen entwickelt.
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