stehen in Ihrer Nähe kosten-
freie Erfassungsstellen sowie
ggf. weitere Annahmestellen
für die Wiederverwendung
der Altgeräte zur Verfügung.
Die Adressen können Sie von
Ihrer Kommunalverwaltung
erhalten.
Verfügt das Altgerät über
Datenspeicher, sollten vor
der Rückgabe alle Daten
extern gesichert und von dem
Altgerät dauerhaft und unwi-
derrufl ich gelöscht werden.
Endnutzer sind ausschließlich
selbst dafür verantwortlich,
dass alle personenbezogenen
Daten auf den zu entsorgen-
den Altgeräten gelöscht sind.
GERÄT (für alle anderen
deutschsprachigen Länder)
Alle mit dem nebenstehen-
den Symbol gekennzeichne-
36