Soweit nicht ausdrücklich angegeben, sind in jedem
Land die örtlichen Vorschriften zu befolgen. In Italien
ist die Norm UNI 10683 zu befolgen, sowie eventuelle
regionale Bestimmungen oder Vorgaben der lokalen
Gesundheitsbehörden. Im Fall der Installation in
einem Mitbesitzerhaus ist die vorherige Stellungsnahme
des Verwalters einzuholen.
PRÜFUNG DER VERTRÄGLICHKEIT MIT
ANDEREN GERÄTEN
Der Ofen darf NICHT in Räumen installiert werden, in
denen sich Luftabzugsgeräte, Gasgeräte des Typs B, und
andere Geräte befi nden, die den ordnungsgemäßen Betrieb
beeinträchtigen könnten.
Siehe die Norm UNI 10683.
PRÜFUNG DES ELEKTROANSCHLUSSES
(die Steckdose an zugänglicher Stelle anbringen)
Der Ofen wird mit einem Netzversorgungskabel geliefert,
das an eine Steckdose mit 230 V 50 Hz anzuschließen ist,
vorzugsweise mit einem Magnet-Thermoschutzschalter
versehen. Für den Fall, dass die Steckdose schwer zu
erreichen ist, eine Trennvorrichtung der Versorgung
(Unterbrecher) vor dem Ofen vorsehen (kundenseitig).
Spannungsschwankungen von mehr als 10% können den
Ofen beeinträchtigen.
Die Versorgungsleitung muss einen der Leistung des
Einsatzes entsprechenden Querschnitt aufweisen.
Die Elektroanlage muss den Vorschriften entsprechen; insbe-
sondere die Wirksamkeit des Erdungskreislaufs überprüfen.
BRANDSCHUTZSICHERHEITSABSTÄNDE
Der Ofen kann unmittelbar an Wänden aus Mauerwerk
bzw. aus Gipskarton befestigt werden. Im Fall von brennbaren
Wänden (z. B. Holz) ist erforderlich, eine angemessene
Isolierung aus nicht brennbarem Material vorzusehen.
Es besteht die Verpfl ichtung, das Rauchabzugsrohr
und das Warmluft-Kanalisationsrohr angemessen zu isolieren,
da diese hohe Temperaturen erreichen. Jedes in der
Nähe des Ofens befi ndliche brennbare bzw. wärmeempfi ndli-
che Element muss sich in einem Abstand von mindestens
40 cm vom Ofen befi nden oder mit nicht brennbarem
Isoliermaterial entsprechend gedämmt werden; in
jedem Fall darf vor dem Ofen kein Material in einem
geringerem Abstand als 80 cm platziert werden, da es der
Strahlung des Feuerraums unmittelbar ausgesetzt ist.
LUFTEINLASS
Es ist wichtig, dass hinter dem Ofen ein Lufteinlass vorbereitet
wird, der ins Freie führt. Der nutzbare Mindestquerschnitt
dieser Öffnung muss 80 cm² betragen, um eine ausreichen-
de Luftversorgung für die Verbrennung zu gewährleisten.
Der Lufteinlass muss an den entsprechenden Stutzen auf der
Rückseite des Heizofens (siehe S. 80) angeschlossen werden.
INSTALLATION
RAUCHABZUG Das Rauchabzugssystem muss für einzig
für den Ofen bestehen (Einleitung in mit anderen Feuer-
stellen gemeinsamem Schornstein ist nicht zulässig).
In Deutschland kann der Auslass über einen Mehrfachrau-
chabzug erfolgen:
- Die Pelletöfen befi nden sich in derselben Wohnung.
- oder sind vom selben Typ (Gerätewärmeleistung und Ge-
bläsekennlinie).
- Die Pelletöfen dürfen nicht zusammen mit Geräten ohne Ge-
bläse an einen gemeinsamen Abzug angeschlossen werden.
Darüber hinaus müssen alle lokalen Vorschriften eingehalten
werden.
Der Rauchabzug erfolgt über den Stutzen mit Durchmesser
8 cm auf der Rückseite, der Seite oder auf dem Oberteil.
Der Rauchabzug muss mit dem Äußeren mittels geeigneter
Stahlrohre oder schwarzer Rohre Bescheinigungen EN 1856.
Die Rohrleitung muss hermetisch versiegelt werden. Für die
Abdichtung der Rohre und deren etwaige Isolierung ist Mate-
rial zu verwenden, das hohen Temperaturen widersteht (Silikon
oder Dichtmasse für hohe Temperaturen). Eine eventuelle
waagerechte Leitung kann eine Länge bis zu 2 Metern besitzen.
Es sind bis zu zwei Kurven mit einem Höchstwinkel non 90°
(gegenüber der Senkrechten) möglich. Falls der Rauchabzug
nicht in einen Schornstein eingeleitet wird, sind ein senkrechtes
Außenstück von mindestens 1,5 m und ein abschließender
Windschutz erforderlich (gemäß UNI 10683) erforderlich.
Das senkrechte Stück kann innen oder außen verlaufen. Ist das
Rohr außen verlegt, muss es angemessen gedämmt sein. Wird
der Rauchabzug in einen Schornstein eingeleitet, muss dieser
für Festbrennstoffe zugelassen sein und, falls sein Durchmesser
mehr als 150 mm beträgt, muss ein neues Rohr mit geeignetem
Durchmesser und aus geeignetem Material eingezogen werden
(z. B. Nirosta zu 80 mm Durchmesser). Alle Rohrabschnitte
müssen inspizierbar sein. Die Schornsteine und die Rau-
chabzüge, an die Festbrennstoff-Verbraucher angeschlossen
sind, sind ein Mal im Jahr zu reinigen (prüfen, ob im eigenen
Land eine entsprechende Regelung gilt). Eine mangelnde Über-
prüfung und regelmäßige Reinigung erhöht die Wahrscheinli-
chkeit eines Schornsteinbrands. In diesem Fall wie folgt
vorgehen: Nicht mit Wasser löschen; den Pelletbehälter leeren.
Sich nach dem Zwischenfall vor dem erneuten Betrieb des
Geräts an Fachpersonal wenden.
TYPISCHE FÄLLE
Abb. 1
A: Rauchabzug aus gedämmten Stahl
B: Mindesthöhe 1,5 m und jedenfalls über die Traufe des Daches
hinaus
C-E: Lufteinlass von außen (Mindestquerschnitt 80 cm²)
D: Rauchabzug aus Stahl in Rauchabzug aus Mauerwerk eingezogen.
SCHORNSTEIN
Die wichtigsten Merkmale sind:
- Innenquerschnitt an der Basis gleich dem des Rauchabzugs
- Öffnungsquerschnitt nicht geringer als dem zweifachen des
Rauchabzugs
- Lage in vollem Wind, oberhalb des Daches und außerhalb
der Rückfl ussbereiche, Lage in vollem Wind, über den
Dachfi rst hinaus und außerhalb des Rückschlagbereichs.
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Abb. 2