• wenn er die Eigenschaften aufweist, die ein Käufer aufgrund der öffentlichen Erklärungen des Verkäufers,
Herstellers oder seines Vertreters rechtmäßig erwarten kann, insbesondere aufgrund von Werbung und
Kennzeichnung;
2.
oder wenn er die in einer Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegten Eigenschaften aufweist bzw. für
jeden besonderen Gebrauch durch den Käufer geeignet ist, der dem Verkäufer zur Kenntnis gebracht und von
diesem akzeptiert wurde.
Gemäß Artikel L.217#12 des französischen Verbrauchergesetzbuches „verjährt der Anspruch wegen Vertragswid-
rigkeit nach zwei Jahren ab Lieferung des Gegenstandes."
10.1.2. HERSTELLERGARANTIE PELLENC
10.1.2.1. INHALT
-
10.1.2.1.1. ALLGEMEINES
Zusätzlich zu den gesetzlichen Garantien erhalten die Kunden eine Herstellergarantie auf die Produkte PELLENC
für den Austausch und Ersatz von Teilen, die aufgrund eines Bearbeitungsfehlers, eines Montagefehlers oder eines
Materialfehlers, gleich welcher Ursache fehlerhaft sind.
Die Garantie ist somit fester Bestandteil des verkauften Produkts PELLENC.
10.1.2.1.2. ERSATZTEILE
Die Herstellergarantie umfasst auch Originalersatzteile, PELLENCohne Arbeitszeit, und bestimmte, mit dem Pro-
dukt mitgelieferte Ersatzteile.
10.1.2.2. DAUER DER GARANTIE
-
10.1.2.2.1. ALLGEMEINES
Produkte PELLENC Die Herstellergarantie gilt ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Endkunden zwei (2) Jahre,
wenn es sich um akkubetriebene Produkte handelt, PELLENCund ein (1) Jahr für alle anderen Produkte PELLENC.
10.1.2.2.2. ERSATZTEILE
Für Ersatzteile, PELLENC die im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht werden, gilt die Herstellergarantie
ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Produkts PELLENC an den Endkunden zwei (2) Jahre, wenn es sich um
akkubetriebene Produkte handelt, PELLENCund ein (1) Jahr für alle anderen Produkte PELLENC.
Bei akkubetriebenen Produkten PELLENCgilt für Ersatzteile, die nach dem 12. Nutzungsmonat im Rahmen von
Garantieansprüchen ausgetauscht werden, eine Garantie von einem (1) Jahr.
10.1.2.2.3. GARANTIEAUSSCHLUSS
Von der Herstellergarantie ausgeschlossen sind Produkte, die in unüblicher Weise gebraucht oder unter Betriebs-
bedingungen und zu Zwecken eingesetzt wurden, die von den vom Hersteller für die Nutzung vorgesehenen abwei-
chen, insbesondere bei Missachtung der in dieser Gebrauchsanweisung vorgegebenen Betriebsbedingungen.
Die Garantie erlischt auch bei Schlag, Sturz, Fahrlässigkeit, mangelnder Überwachung oder Wartung sowie bei
Veränderungen des Produkts. Von der Garantie ausgeschlossen sind ebenfalls alle Produkte, die durch den End-
kunden verändert, umgebaut oder modifiziert wurden.
COUPE HERBE EXCELION ALPHA
53_144013_C
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