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STEINEL XLED PRO 240 S Manual De Instrucciones página 11

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  • ESPAÑOL, página 40
Zeiteinstellung (Abb. 6.2/F)
Die gewünschte Leuchtdauer des LED-Strahlers
kann stufenlos von ca. 8 Sekunden bis max.
15 Minuten eingestellt werden. Durch jede erfasste
Bewegung vor Ablauf dieser Zeit wird die Zeituhr
erneut gestartet.
– Einstellregler + = ca. 15 Minuten
– Einstellregler - = ca. 8 Sekunden
Bei der Einstellung des Erfassungsbereiches und
für den Funktionstest bei Tageslicht muss der
Einstellregler auf
stehen.
Hinweis:
Bei Einstellung des Erfassungsbereiches wird
empfohlen die kürzeste Zeit zu wählen.
Hinweis:
Nach jedem Abschaltvorgang des LED-Stahlers
ist eine erneute Bewegungserfassung für ca.
1 Sekunde unterbrochen. Erst nach Ablauf dieser
Zeit kann der LED-Stahler bei Bewegung wieder
Licht schalten.
• Ringblende auf die Sensoreinheit aufsetzten.
(Abb. 6.3)
Sonstiges:
Schwenkbereich Strahlerkopf (Abb. 6.4)
Abdeckschalen (Abb. 6.5)
Die Abdeckfolie dient dazu, beliebig viele Linsen-
segmente abzudecken und somit die Reichweite
individuell einzuschränken. Fehlschaltungen werden
ausgeschlossen oder Gefahrenstellen gezielt
überwacht (Abb. 6.6).
Funktionen einstellen
– Einstellen über Einstellregler
Hinweis:
Es gelten die Einstellungen, die am zuletzt verwen-
deten Bedienelement vorgenommen wurden.
7. Betrieb/Pflege
Für spezielle Einbruchalarmanlagen ist der LED-
Strahler nicht geeignet, da die hierfür vorgeschrie-
bene Sabotagesicherheit fehlt. Witterungseinflüsse
können die Funktion des LED-Strahlers
beeinflussen. Bei starken Windböen, Schnee,
Regen, Hagel kann es zu einer Fehlschaltung
kommen, da die plötzlichen Temperaturschwan-
kungen nicht von Wärmequellen unterschieden
werden können.
Die Erfassungslinse kann bei Verschmutzung mit
einem feuchten Tuch (ohne Reinigungsmittel)
gesäubert werden.
Wichtig: Das Betriebsgerät ist nicht austauschbar.
8. Entsorgung
Elektrogeräte, Zubehör und Verpackungen sollen
einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
Werfen Sie Elektrogeräte
nicht in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der geltenden Europäischen Richtlinie
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer
Umsetzung in nationales Recht müssen nicht mehr
gebrauchsfähige Elektrogeräte getrennt gesammelt
und einer umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden.
– 11 –
DE

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