Gefahr durch heiße Systemkomponenten und / oder Betriebsmittel.
Schwere Verbrennungen und Verbrühungen können die Folge sein.
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Gefahr durch Kontakt mit giftigem Schweißrauch.
Schwere Personenschäden können die Folge sein.
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Gefahr durch Betrieb ohne Kühlmittel.
Sachschäden können die Folge sein.
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Gefahr durch
Schweißrauch
Gefahr durch beim Schweißen entstehenden Rauch, der gesundheitsschädliche
Gase und Dämpfe enthält.
Schwere gesundheitliche Schäden können die Folge sein.
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WARNUNG!
Vor Beginn der Arbeiten alle heißen Systemkomponenten und / oder Be-
triebsmittel auf +25 °C / +77 °F abkühlen lassen (beispielsweise Kühlmittel,
wassergekühlte Systemkomponenten, Antriebsmotor des Drahtvorschu-
bes, ...).
Geeignete Schutzausrüstung tragen (beispielsweise hitzebeständige Schutz-
handschuhe, Schutzbrille, ...), wenn ein Abkühlen nicht möglich ist.
WARNUNG!
Schweißrauch immer absaugen.
Für ausreichend Frischluft-Zufuhr sorgen. Sicherstellen, dass eine
Durchlüftungsrate von mindestens 20 m³ (169070.1 US gi) pro Stunde zu je-
der Zeit gegeben ist.
Im Zweifelsfall die Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz durch einen Sicher-
heitstechniker feststellen lassen.
VORSICHT!
Wassergekühlte Geräte nie ohne Kühlmittel in Betrieb nehmen.
Während des Schweißens sicherstellen, dass ein ordnungsgemäßer Kühlmit-
tel-Durchfluss gegeben ist - bei Verwendung von Fronius-Kühlgeräten ist
dies der Fall, wenn im Kühlmittel-Behälter des Kühlgerätes ein ordnungs-
gemäßer Kühlmittel-Rückfluss ersichtlich ist.
Für Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der oben angeführten Punkte
haftet der Hersteller nicht, sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen.
WARNUNG!
Ein Schweißbetrieb ohne ein eingeschaltetes Absauggerät ist nicht zulässig.
Unter Umständen kann die alleinige Verwendung eines Absaug-Schweißbren-
ners nicht ausreichen.
In diesem Fall eine zusätzliche Absaugung installieren, um die Schadstoffbe-
lastung am Arbeitsplatz zu verringern.
Im Zweifelsfall die Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz durch einen Sicher-
heitstechniker feststellen lassen.
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