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Entsorgung
Messwerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden.
Werfen Sie Messwerkzeuge und Batterien nicht in den Hausmüll!
Nur für EU-Länder:
Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
und ihrer Umsetzung in nationales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Messwerk-
zeuge und gemäß der europäischen Richtlinie 2006/66/EG müssen defekte oder ver-
brauchte Akkus/Batterien getrennt gesammelt und einer umweltgerechten Wiederver-
wendung zugeführt werden.
Bei unsachgemäßer Entsorgung können Elektro- und Elektronikaltgeräte aufgrund des
möglichen Vorhandenseins gefährlicher Stoffe schädliche Auswirkungen auf die Umwelt
und die menschliche Gesundheit haben.
Nur für Deutschland:
Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten für private Haushalte
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens
400 m² sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindes-
tens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts an einen Endnutzer ein
Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nä-
he hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private Haus-
halt, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt: In diesem Fall ist die Abho-
lung des Altgeräts für den Endnutzer unentgeltlich; und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als
25 cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgelt-
lich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart be-
schränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrags für das neue Elektro- oder Elektro-
nikgerät den Endnutzer über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe bzw. Abho-
1 609 92A 7LU | (29.04.2022)
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