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20. GARANTIE
Mit diesem GARANTIESCHEIN garantiert Nolangroup dem Käufer, dass das Produkt zum Zeitpunkt
des Kaufes weder Material- noch Fabrikationsfehler aufweist.
Wir bitten den Käufer:
•
Die Sicherheitshinweise und die Hinweise zur korrekten Nutzung des Produkts aufmerksam
durchzulesen.
•
Die Garantiebestiimmungen und Garantiebedingungen einzusehen.
•
Die Quittung auzubewahren. Bei Reparaturarbeiten während der Garantiezeit muss die Quittung
vorgelegt werden, wobei das Produkt in solchen Fällen dem Händler, bei dem der Kauf desselben
vorgenommen worden ist, zuzukommen ist.
20.1.
Garantiedeckung und Gültigkeit
Falls irgendein, von vorliegender Garantie gedeckter Defekt während der ab dem auf der Quittung
vermerkten Datum des Kaufs laufenden Gültigkeitsdauer der Garantie, die für das Land, in dem der
Kauf des Produkts getätigt worden ist (vgl. Tabelle am Ende der vorliegenden Broschüre), festgestellt
wird, nimmt Nolangroup über sein Vertriebsnetz und nach zuvor erfolgten Prüfung des Schadens die
Reparatur vor oder ersetzt das schadhafte Produkt. Nolangroup stellt alles für die Behebung des
gemeldeten Schadens erforderliche Material und die dazu nach vernünftigem Ermessen erforderliche
Arbeitsleistung zur Verfügung, vorausgesetzt, das der Schaden nicht durch eine der untenstehend
unter „Ausnahmen und Beschränkungen der Deckung" aufgelisteten Ursachen hervorgerufen wurde.
20.2.
Ausnahmen und Beschränkungen der Deckung
Die Garantie deckt nur Material- und Fabrikationsfehler.
Nolangroup haftet nicht für Defekte des Produkts, die vollumfänglich oder teilweise jedweden
anderen, folgenden, einschließlichen, aber nicht beschränkten Ursachen zugeordnet werden können:
•
Defekte oder Schäden, die auf die Nutzung unter nicht üblichen Bedingungen zurückzuführen
sind.
•
Schäden, die durch den unsachgemäßen, von der normalen, d.h. der in der von Nolangroup mit
dem Produkt mitgelieferten Gebrauchsanleitung vorgesehenen Nutzung abweichenden
Gebrauch, bzw. die unsachgemäße Wartung des Produkts verursacht werden.
•
Nachlässigkeit oder normaler Verschleiß der inneren und äußeren Bestandteile.
•
Alle durch Unfälle verursachten Schäden.
•
Jede vom Nutzer oder von Drittpersonen am Helm oder am N-Com System eigenhändig
vorgenommene Veränderung.
•
Gebrauch von Zubehörteilen, die mit dem gekauften N-Com Gerätemodell nicht kompatibel sind
und von Nolangroup nicht zugelassen sind.
•
Verbrauchsteile, die Verschleiß oder Abnutzung unterliegen, wie zum Beispiel wiederaufladbare
Batterien, Verbindungskabel für die N-Com System und andere ähnliche Vorrichtungen.
•
Der einwandfreie Betrieb der Kombination Gerät/Geräteumgebung, falls das Produkt mit
Zubehörteilen genutzt wird, deren Kompatibilität von Nolangroup nicht überprüft worden ist.
•
Spezifische und subjektive Wahrnehmungen bei der Nutzung des Helmes, wie zum Beispiel der
beschränkte Komfort während der Fahrt oder durch die Aerodynamik hervorgerufenes Rauschen
und Pfeifen.
Nolangroup kann unter keinen Umständen für durch Unfälle entstandene Schäden oder daraus
resultierende Schäden (einschließlich, ohne jedwede Einschränkung, Schäden an Personen), die durch
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