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16. Entsorgung
Der Sicherheitsschrank kann in Einzelteile zerlegt
und dem Recycling zugeführt werden.
Reine Gipsfaser- und Gipskartonplatten gelten als
Bau- und Abbruchabfälle und enthalten keine ge-
fährlichen Stoffe.
Alle Kunststoff- und nicht abbaubare Materialteile
müssen getrennt gesammelt und bei einem autori-
sierten Entsorger recycelt werden.
Führen Sie Altmetalle der Altmetallverwendung zu.
Allgemein sind die nationalen und lokalen Entsor-
gungsvorschiften zu beachten.
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17. Gewährleistung
Für die Funktion des Sicherheitsschranks und
die einwandfreie Verarbeitung übernehmen wir
Gewährleistung gemäß unseren allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen.
Diese sind einzusehen unter
https://shop.cemo.de/agb/
Voraussetzung für die Gewährleistung ist die
genaue Beachtung der vorliegenden Betriebs- und
Wartungsanleitung und der geltenden Vorschriften
in allen Punkten.
Bei Modifikation des Sicherheitsschranks durch
den Kunden ohne Rücksprache mit dem Hersteller
CEMO GmbH erlischt der gesetzliche Gewährleis-
tungsanspruch.
Haftungsausschluss:
•
Die Firma "CEMO GmbH" haftet nicht für
Schäden, die durch sachwidrigen Gebrauch
entstanden sind.
•
CEMO hat keinen Einfluss auf die vom Betrei-
ber verwendeten Flüssigkeiten. Der Betreiber
muss die Eignung des Schranks für die beab-
sichtigte Anwendung prüfen.
•
CEMO haftet nicht für die Schäden jeglicher Art,
die von dem eingelagerten Gut ausgehen.