– Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit einer Kanten-
länge von maximal 25 Zentimetern, können Sie ohne vor-
herigen Erwerb eines Neugerätes vom Hersteller kostenfrei
bei diesem abgeben oder einer anderen autorisierten Sam-
melstelle in Ihrer Nähe zuführen.
– Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen der Herstel-
ler und Vertreiber erfahren Sie beim jeweiligen Kundenser-
vice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerätes durch den
Hersteller an einen privaten Haushalt, kann dieser die unent-
geltliche Abholung des Elektroaltgerätes, auf Nachfrage vom
Endnutzer, veranlassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kun-
denservice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den Ländern der
Europäischen Union installiert und verkauft werden und die der
Europäischen Richtlinie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern au-
ßerhalb der Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-
Altgeräten gelten.
Hinweise zu Lithium-Ion-Akkus
Akku vor der Entsorgung des Geräts ausbauen!
• Werfen Sie den Akku nicht in den Hausmüll, ins Feuer (Explosi-
onsgefahr) oder ins Wasser. Beschädigte Akkus können der
Umwelt und Ihrer Gesundheit schaden, wenn giftige Dämpfe
oder Flüssigkeiten austreten.
• Defekte oder verbrauchte Akkus müssen gemäß Richtlinie
2006/66/EG recycelt werden.
• Geben Sie das Gerät und das Ladegerät an einer Verwertungs-
stelle ab. Die verwendeten Kunststoff- und Metallteile können
sortenrein getrennt werden und so einer Wiederverwertung zu-
geführt werden.
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