Für die Inanspruchnahme dieser Garantiezusagen ist der
Erstkontakt mit unserem Service-Center zwingende Vor-
aussetzung. Garantieansprüche müssen vor Ablauf der Garan-
tiefrist innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Mangels
geltend gemacht werden. Dafür ist der Original-Kaufbeleg und
ggf. die Bestätigung der artikelbezogenen Garantieverlänge-
rung notwendig.
7.
Bearbeitungszeit - Im Regelfall erledigen wir Reklamations-
sendungen innerhalb 14 Tagen nach Eingang in unserem Ser-
vice-Center. Sollte in Ausnahmefällen die genannte Bearbei-
tungszeit überschritten werden, so informieren wir Sie rechtzei-
tig.
8.
Verschleißteile sind von der Garantie generell ausge-
schlossen! - Verschleißteile sind: a) mitgelieferte, an- und/oder
eingebaute Batterien / Akkus sowie b) alle modellabhängigen
Verschleißteile (unter anderem Riemen, Sägeblätter, Einsatz-
werkzeuge, Schleifscheiben, Filter, Kohlebürsten etc., siehe Be-
dienungsanleitung). Von der Garantieleistung ausgeschlossen
sind tief entladene bzw. an Gehäuse und oder Batteriepolen be-
schädigte Batterien bzw. Akkus.
9.
Kostenvoranschlag - Von der Garantieleistung nicht oder nicht
mehr erfasste Produkte reparieren wir gegen Berechnung. Auf
Nachfrage bei unserem Service-Center können Sie die defek-
ten Produkte für einen Kostenvoranschlag einsenden und ggf.
dem Service-Center schriftlich (per Post, eMail) die Reparatur-
freigabe erteilen. Ohne Reparaturfreigabe erfolgt keine weitere
Bearbeitung.
10. Andere Ansprüche, als die oben genannten, können nicht gel-
tend gemacht werden.
Die Garantiebedingungen gelten nur in der jeweils aktuellen Fas-
sung zum Zeitpunkt der Reklamation und können ggf. unserer
Homepage (www.scheppach.com) entnommen werden. Bei Über-
setzungen ist stets die deutsche Fassung maßgeblich.
22 | DE
www.scheppach.com