– Produkte an denen eigenmächtig Reparaturen oder Repa-
raturen, insbesondere durch einen nicht autorisierten Drit-
ten, vorgenommen wurden.
– Wenn die Kennzeichnung am Produkt bzw. die Identifikati-
onsinformationen des Produktes (Maschinenaufkleber) feh-
len oder unlesbar sind.
– Produkte, die eine starke Verschmutzung aufweisen und
daher vom Servicepersonal abgelehnt werden.
– Schadensersatzansprüche sowie Folgeschäden sind von
dieser Garantieleistung generell ausgeschlossen.
4.
Die Garantiezeit beträgt regulär 5 Jahre (12 Monate bei Batte-
rien / Akkus) und beginnt mit dem Kaufdatum des Produktes.
Maßgeblich ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg. Garan-
tieansprüche müssen jeweils nach Kenntniserlangung unver-
züglich erhoben werden. Die Geltendmachung von Garantie-
ansprüchen nach Ablauf der Garantiezeit ist ausgeschlossen.
Die Reparatur oder der Austausch des Produktes führt weder
zu einer Verlängerung der Garantiezeit noch wird eine neue
Garantiezeit durch diese Leistung für das Produkt oder für et-
waige eingebaute Ersatzteile in Gang gesetzt. Dies gilt auch bei
Einsatz eines Vor-Ort-Services. Das betroffene Produkt ist in
gesäubertem Zustand zusammen mit einer Kopie des Kaufbe-
legs, - hierin enthalten die Angaben zum Kaufdatum und der
Produktbezeichnung - der Kundendienststelle vorzulegen bzw.
einzusenden. Wird ein Produkt unvollständig, ohne den kom-
pletten Lieferumfang eingesendet, wird das fehlende Zubehör
wertmäßig in Anrechnung / Abzug gebracht, falls das Produkt
ausgetauscht wird oder eine Rückerstattung erfolgt. Teilweise
oder komplett zerlegte Produkte können nicht als Garantiefall
akzeptiert werden. Bei nicht berechtigter Reklamation bzw. au-
ßerhalb der Garantiezeit trägt der Käufer generell die Trans-
portkosten und das Transportrisiko. Einen Garantiefall melden
Sie bitte vorab bei der Servicestelle (s.u.) an.
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