Einleitung
Lizenzvertrag
PIONEER AVIC-Z1000DAB
DIES IST EIN RECHTSGÜLTIGER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN, DEM ENDNUTZER, UND
PIONEER CORP. (JAPAN) ("PIONEER"). BITTE LESEN SIE DIE VERTRAGSBEDINGUNGEN
SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE IN DEN PIONEER-PRODUKTEN INSTALLIERTE
SOFTWARE VERWENDEN. DURCH DIE VERWENDUNG DER IN DEN PIONEER-PRODUKTEN
INSTALLIERTEN SOFTWARE STIMMEN SIE DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ZU. DIE
SOFTWARE ENTHÄLT EINE VOM/VON DRITTLIEFERANTEN ("LIEFERANTEN") LIZENZIERTE
DATENBANK UND DIE VERWENDUNG DER DATENBANK IST DURCH DIE GESONDERTEN
BEDINGUNGEN DER LIEFERANTEN ABGEDECKT, DIE DIESEM VERTRAG BEIGEFÜGT SIND
(Siehe Seite 7). WENN SIE DIESEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, GEBEN SIE DIE
PIONEER-PRODUKTE (EINSCHLIESSLICH DER SOFTWARE UND ALLEN SCHRIFTLICHEN
MATERIALIEN) INNERHALB VON FÜNF (5) TAGEN NACH ERHALT DER PRODUKTE AN DEN
AUTORISIERTEN PIONEER-HÄNDLER ZURÜCK, BEI DEM SIE DIESE GEKAUFT HABEN.
1 LIZENZ-ERTEILUNG
Pioneer gewährt Ihnen eine nicht übertragbare, nicht exklusive Lizenz für die Nutzung
der auf Pioneer-Produkten installierten Software (die "Software") und der
dazugehörigen Dokumentation einzig und allein für private Zwecke bzw. interne
Zwecke Ihrer Firma, und zwar nur auf Pioneer-Produkten.
Sie dürfen diese Software nicht kopieren, übersetzen, portieren, modifizieren oder
Derivativprodukte der Software herstellen. Die Software darf nicht verliehen, vermietet,
veröffentlicht, verkauft, zugeteilt, geleast oder vermarktet werden,
Softwareentwicklungsinformationen dürfen nicht weitergegeben, noch darf eine
Sublizenz erteilt werden oder die Software übertragen oder in irgendeiner anderen
Weise als dies im vorliegenden Vertrag genehmigt ist, verwendet werden.
Sie dürfen nicht den Quellcode dieser Software ableiten oder abzuleiten versuchen,
oder diese Software mittels Zerlegen, Dekompilieren oder anderen Verfahren ganz oder
teilweise zur Strukturierung einer anderen Software verwenden. Sie dürfen diese
Software nicht dazu verwenden, ein Servicebüro zu betreiben oder eine andere auf
Datenverarbeitung bezogene Tätigkeit für andere Personen oder Firmen auszuführen.
Pioneer und der (die) Lizenzgeber behalten alle Urheberrechte, Handelsgeheimnisse,
Patent- und andere Besitzrechte an der Software. Die Software ist urheberrechtlich
geschützt und darf nicht kopiert werden, auch wenn sie modifiziert oder mit anderen
Produkten kombiniert wurde. Sie dürfen keine Urheberrechtshinweise oder in der
Software enthaltenen Besitzerhinweise ändern oder entfernen.
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De
Sie können alle Ihre Lizenzrechte an der Software, die dazugehörige Dokumentation
und ein Exemplar des vorliegenden Lizenzvertrags an einen anderen Vertragspartner
übertragen, vorausgesetzt, dass dieser neue Vertragspartner die Bedingungen des
vorliegenden Lizenzvertrags liest und anerkennt.
2 SCHADENERSATZ
Sie erhalten den "aktuellen Stand" der Software und der zugehörigen Dokumentation
(Änderungen vorbehalten). PIONEER UND SEIN(E) LIZENZGEBER (für die Punkte 2 und 3
werden Pioneer und der (die) Lizenzgeber gemeinsam als "Pioneer" bezeichnet) GEBEN
UND SIE ERHALTEN KEINE GARANTIE, WEDER DIREKT NOCH INDIREKT, UND ALLE
GARANTIEN DER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK SIND AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN. MANCHE LÄNDER ERLAUBEN SOLCHE
GARANTIEAUSSCHLÜSSE NICHT, DAHER KANN DAS O.G. FÜR SIE EVTL. NICHT
ZUTREFFEN. Die Software ist komplex und kann bestimmte Nicht-Übereinstimmungen,
Defekte oder Fehler enthalten. Pioneer garantiert nicht, dass die Software Ihre
Bedürfnisse oder Erwartungen erfüllt, dass der Betrieb der Software fehlerfrei oder
ununterbrochen ist, oder dass alle Nicht-Übereinstimmungen korrigiert werden können
oder werden. Desweiteren gibt Pioneer keine Repräsentationen oder Garantien
bezüglich der Anwendung oder der Resultate der Verwendung der Software in Bezug
auf Genauigkeit, Zuverlässigkeit und andere Faktoren.
3 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
AUF KEINEN FALL IST PIONEER HAFTBAR FÜR JEGLICHE SCHÄDEN, FORDERUNGEN ODER
VERLUSTE VON IHNEN (EINSCHLIESSLICH, OHNE BEGRENZUNG, KOMPENSATORISCHE,
ZUGEHÖRIGE, INDIREKTE, SPEZIELLE, FOLGE- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN,
ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE VERKÄUFE ODER GESCHÄFTE, AUSGABEN,
INVESTITIONEN ODER VERPFLICHTUNGEN MIT EINEM GESCHÄFT, VERLUST VON GUTEM
WILLEN, ODER SCHÄDEN) RESULTIEREND AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE ODER
AUS DER UNFÄHIGKEIT, DIE SOFTWARE ZU VERWENDEN, AUCH WENN PIONEER ÜBER
DIE SCHÄDEN ODER DIE WAHRSCHEINLICHKEIT DER SCHÄDEN INFORMIERT WAR ODER
INFORMIERT HÄTTE SEIN SOLLEN. DIESE BESCHRÄNKUNG GILT FÜR ALLE URSACHEN
VON MASSNAHMEN, EINSCHLIESSLICH OHNE BEGRENZUNG VERTRAGSBRUCH,
GARANTIENICHTERFÜLLUNG, NACHLÄSSIGKEIT, STRIKTE HAFTUNG,
FEHLREPRÄSENTATION UND ANDERE DELIKTE. WENN DIE AUSSCHLUSSKLAUSEL VON
PIONEER ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTPFLICHT WIE IN DIESEM VERTRAG
BESCHRIEBEN AUS IRGENDEINEM GRUND NICHT AUSFÜHRBAR ODER NICHT
ANWENDBAR IST, STIMMEN SIE ZU, DASS DIE HAFTUNG VON PIONEER NICHT MEHR ALS
FÜNFZIG PROZENT (50 %) DES VON IHNEN FÜR DAS BEILIEGENDE PIONEER-PRODUKT
GEZAHLTEN PREISES BETRÄGT.
Manche Länder erlauben solche Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen von
zufälligen oder Folgeschäden nicht, daher kann das o.g. für Sie evtl. nicht zutreffen.
Dieser Haftungsund Garantieausschluss findet keine Verwendung, wenn ein Absatz
dieser Garantieerklärung gesetzlich verboten ist.
4 EXPORTGESETZ-VERSICHERUNGEN