∫ Faltenbildung bei Tüchern.
∫ Schäden oder Mängel in Folge von un-
sachgemäßer Verwendung und man-
gelnder Wartung. Mit „unsachgemäßer
Verwendung" ist jede missbräuchliche
Verwendung, unvorsichtiges Verhalten,
falsche oder gewaltsame Verwendung
sowie jede nicht vorschriftsmäßige An-
passung oder Änderung am Produkt
und/oder an Produktbestandteilen ge-
meint.
∫ Schäden/Mängel, die während des
Transports oder bei der Lagerung ent-
stehen, Mängel in Folge von unsachge-
mäßer Aufstellung oder Wiederherstel-
lung oder in Folge von Eingriffen durch
den Kunden oder Dritten, Verwendung
von Teilen, die nicht von der techni-
schen Abteilung von RENSON
ligt oder anerkannt sind.
∫ Schäden und/oder Mängel in Folge
von intensiver Exposition gegenüber
atmosphärischen Bedingungen oder
abnormalen
Witterungsbedingun-
gen (Sturm-, Hagel-, Wasser-, Blitz-
und Brandschaden), Montage mit zu
schwachem oder nicht geeignetem
Befestigungsmaterial.
∫ Schäden, die in Folge von Exposition
gegenüber einer aggressiven industriel-
len Umgebung oder durch einen hohen
Salzgehalt auftreten.
∫ Schäden oder Mängel durch die Mon-
tage des Produkts ohne Einhaltung der
mitgeteilten Montagevorschriften.
∫ Schäden oder Mängel in Folge der
Verwendung des Produkts ohne Ein-
haltung der mitgeteilten Gebrauchs-,
Sicherheits- und Wartungsvorschriften
und/oder ohne Berücksichtigung der
technischen
gen.
∫ Die Montage mit zu schwachem Befes-
tigungsmaterial erfolgt ist.
∫ Schäden durch Schwankungen im
Stromnetz, die 5% über oder unter
dem Standardwert liegen.
∫ RENSON
Sunprotection-Screens haf-
®
tet nicht für Glasbruch (z. B. durch feh-
lerhafte Montage oder durch ungleich-
gebil-
mäßige Aufwärmung der Verglasung).
®
Mitteilung von Mängeln
Jede Abweichung muss innerhalb einer
Frist von zwei (2) Monaten nach Feststel-
lung des Mangels schriftlich Ihrem Ver-
käufer von Algarve mitgeteilt werden.
Mängel, die nach Ablauf der vorgenann-
ten Fristen gemeldet werden, finden kei-
ne Berücksichtigung mehr und sind un-
zulässig.
Abhilfemaßnahmen
Renson wird bei Inanspruchnahme der
Garantie stets das Produkt untersuchen
und entscheiden, ob der Mangel durch
die Garantie des Unternehmens gedeckt
ist. Wenn der Mangel durch die Garantie
von Renson gedeckt ist. Außer im Falle
zwingender gesetzlicher Bestimmungen
Nutzungsbeschränkun-
haftet Renson in keinem Fall für etwaige
Folgeschäden und/oder mögliche Per-
sonenschäden. Renson haftet in keinem
Fall, wenn ein Schaden auftritt, der nicht
allein auf einen Produktmangel zurückzu-
führen ist, sondern auch auf einen Fehler
oder auf eine Nachlässigkeit des Kunden
oder einer Person, für die der Kunde ver-
antwortlich ist.
Reparaturen
Im Falle einer Fehlfunktion wenden Sie
sich bitte an Ihren Renson-Installateur.
Lass defekte Zubehörteile nur durch
Renson-Ersatzteile ersetzen. Nur dann
können Sie sicher sein, dass sie die
Sicher heitsanforderungen von Renson
vollständig erfüllen. Unsachgemäße Re-
paraturen können zu unvorhergesehenen
Gefahren für den Anwender führen. Ren-
son kann dafür nicht zur Verantwortung
gezogen werden.
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