7. ENTSORGUNG
(gemäß Richtlinie 2012/19/EU / S.I. 2013 No. 3113)
Das Produkt darf nicht über den normalen
Haushaltsmüll entsorgt werden. Es muss
gemäß den geltenden lokalen Umwelt-
schutzvorschriften entsorgt werden.
WICHTIG!
v Entsorgen Sie das Produkt über oder durch Ihre
örtliche Recycling-Sammelstelle.
Entsorgung des Akkus:
Der GARDENA Akku enthält NiMH-Zellen,
die am Ende ihrer Lebens dauer getrennt
vom normalen Hausmüll zu entsorgen
NiMH
sind.
WICHTIG!
Entsorgen Sie die Akkus über oder durch Ihre
örtliche RecyclingSammelstelle.
1. Entladen Sie die NiMH-Zellen vollständig
(wenden Sie sich an den GARDENA Service).
2. Sichern Sie die NiMH-Zellen-Kontakte gegen
Kurzschluss.
3. Entsorgen Sie die NiMH-Zellen fach gerecht.
HINWEIS: Bitte wenden Sie sich bei anderen
Störungen an Ihr GARDENA ServiceCenter.
Reparaturen dürfen nur von den GARDENA
ServiceCentern sowie von Fachhändlern
durch geführt werden, die von GARDENA auto
risiert sind.
Informationen zur Rücknahme von Elektro-
Altgeräten für private Haushalte:
(gilt nur für Deutschland)
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind
bestimmte Vertreiber zur unentgeltlichen Rück-
nahme von Altgeräten verpflichtet. Vertreiber mit
einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronik-
geräte von mindestens 400 m² sowie Vertreiber
von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufs fläche
von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalen-
derjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronik-
geräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen,
sind verpflichtet,
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1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elek-
tronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück-
zunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, sofern dort durch Auslieferung die
Abgabe erfolgt: in diesem Fall ist die Abholung
des Altgerätes für den Endnutzer unentgeltlich;
und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm
sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzuneh-
men; die Rücknahme darf nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft
werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertra-
ges für das neue Elektro- oder Elektronikgerät den
Endnutzer über die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Rückgabe bzw. Abholung des Altgerätes zu infor-
mieren und den Endnutzer nach seiner Absicht zu
befragen, ob bei der Auslieferung des neuen Geräts
ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
mindestens 400 m² betragen oder die gesamten
Lager- und Versandflächen mindestens 800 m²
betragen wobei die unentgeltliche Abholung auf
Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien
– 1 (Wärmeüberträger),
– 2 (Bildschirmgeräte) und
– 4 (Großgeräte mit mindestens einer äußeren
Abmessung über 50 cm)
beschränkt ist. Für alle übrigen Elektro- und
Elektronik geräte muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfer-
nung zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten;
das gilt auch für Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind, die der End-
nutzer zurückgeben will, ohne ein neues Gerät
zu kaufen.
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15.12.23 11:35
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