DAV
2.4 Klassifizierung der Warnhinweise
Die in der Betriebsanleitung verwendeten Warnhinweise sind in vier
verschiedene Ebenen unterteilt und werden vor potenziell gefährlichen
Arbeitsschritten angegeben. Geordnet nach abnehmender Wichtigkeit
bedeuten sie folgendes:
GEFAHR
Bezeichnet eine unmittelbar drohende Gefahr. Wenn sie nicht gemieden
wird, sind Tod oder schwerste Verletzungen die Folge.
WARNUNG
Bezeichnet eine möglicherweise gefährliche Situation. Wenn sie nicht
gemieden wird, können schwere Verletzungen die Folge sein.
VORSICHT
Bezeichnet eine möglicherweise schädliche Situation. Wenn sie nicht
gemieden wird, können leichte oder geringfügige Verletzungen die Folge
sein.
HINWEIS
Bezeichnet die Gefahr, dass Arbeitsergebnisse beeinträchtigt werden oder
Sachschäden an der Ausrüstung die Folge sein können.
2 Sicherheit
DE - 5