GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS KALIFORNISCHEM EMISSIONSREGELSYSTEM
GARANTIEBEDINGUNGEN UND -VERPFLICHTUNGEN
Die kalifornische Behörde zum Schutz der Luft (California Air Resources Board) und Kohler Co. freuen sich, Ihnen die für Ihren 2008- und zukünftige Motoren geltende
Gewährleistung gemäß Emissionsregelsystem zu erklären. In Kalifornien müssen neue Hochleistungs-Offroad-Motoren nach den strengen Antismog-Vorschriften des
Bundesstaates konstruiert, gebaut und ausgerüstet werden. Die Kohler Co. muss die Einhaltung des Emissionsregelsystems durch den Motor in dem unten genannten
Zeitraum garantieren, sofern kein Missbrauch, keine Nachlässigkeit oder mangelnde Wartung Ihres Motors vorliegt.
Ihr Emissionsregelsystem kann Teile wie die Kraftstoffeinspritzung oder das Luftansaugsystem umfassen. Außerdem können Schläuche, Verbindungsteile und andere
emissionsrelevante Teile enthalten sein.
Wenn die Garantiebedingungen erfüllt sind, repariert die Kohler Co. Ihren Hochleistungs-Offroad-Motor einschließlich Diagnose, Teilen und Arbeitsleistung ohne dass
Ihnen dafür Kosten entstehen.
GARANTIEBEDINGUNGEN DES HERSTELLERS:
Für Ihr Offroad-Dieselmotor-Emissionsregelsystem gilt eine Garantie von fünf (5) Jahren oder 3.000 Betriebsstunden, je nach dem, welcher Fall zuerst eintritt. Der
Zeitpunkt beginnt mit der Auslieferung des Motors oder der Ausrüstung an den Endverbraucher für alle Motoren mit konstanter Drehzahl und einer maximalen Leistung
von 19≤kW<37 sowie Nenndrehzahlen von höchstens 3.000 U/min, alle Motoren mit variabler Drehzahl und einer maximalen Leistung von 19≤kW<37 und alle Motoren
mit variabler oder konstanter Drehzahl und einer maximalen Leistung von 37 kW und mehr. Für Ihr Offroad-Dieselmotor-Emissionsregelsystem bei Motoren mit variabler
oder konstanter Drehzahl und einer maximalen Leistung von weniger als 19 kW und bei Motoren mit konstanter Drehzahl und einer maximalen Leistung von 19≤kW<37
sowie Nenndrehzahlen von mindestens 3.000 U/min gilt eine Garantie von zwei (2) Jahren oder 1.500 Betriebsstunden, je nach dem, welcher Fall zuerst eintritt. Wenn
ein emissionsrelevantes Teil Ihres Motors defekt ist, repariert oder ersetzt die Kohler Co. dieses Teil.
GARANTIEVERPFLICHTUNGEN DES BESITZERS:
Als Eigentümer des Hochleistungs-Offroad-Motors sind Sie für die Durchführung der Wartungsarbeiten verantwortlich, die in Ihrer Kohler-Bedienungsanleitung aufgeführt
sind. Die Kohler Co. empfiehlt, alle Wartungsnachweise für Ihren Hochleistungs-Offroad-Motor aufzuheben. Die Garantie kann jedoch von der Kohler Co. nicht allein
wegen fehlender Belege oder etwaigen Versäumnissen bei der Durchführung der empfohlenen Wartungsarbeiten abgelehnt werden.
Als Eigentümer des Hochleistungs-Offroad-Motors sollten Sie sich aber darüber im Klaren sein, dass die Kohler Co. Garantieansprüche ablehnen kann, wenn der
Hochleistungs-Offroad-Motor oder ein emissionsrelevantes Teil aufgrund von Missbrauch, Nachlässigkeit, nicht ordnungsgemäßer Wartung oder ungenehmigten
Änderungen ausfällt.
Ihr Motor ist nur für den Betrieb mit handelsüblichem Dieselkraftstoff ausgelegt (Dieselkraftstoff Nr. 1 oder Nr. 2, schwefelarm oder besonders schwefelarm). Die
Verwendung anderer Kraftstoffe kann dazu führen, dass Ihr Motor die kalifornischen Abgasvorschriften nicht mehr erfüllt.
Sie sind für die Auslösung des Garantieverfahrens verantwortlich. Die Umweltschutzbehörde empfiehlt, den Hochleistungs-Offroad-Motor zu einem Kohler-Händler zu
bringen, sobald ein Problem auftritt. Der Händler sollte die Garantiereparaturen möglichst umgehend ausführen.
Ausführliche Informationen über die Garantie für Ihren Hochleistungs-Offroad-Motor enthält das Dokument "Kohler Co.-Gewährleistung für Hochleistungs-Offroad-
Motoren gemäß US-Bundes- und Kalifornien-Emissionsregelsystem". Bei Fragen zu den Garantiebedingungen und -verpflichtungen oder um den Standort Ihres
nächsten Kohler-Fachhändlers zu erfahren, wenden Sie sich an die Kohler Co., Tel. 1-800-544-2444 oder besuchen Sie unsere Website www.kohlerengines.com.
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