3.2 FORTBEWEGUNG
Für den Transport des Anbaugeräts muss jedes Element mit einem Hubmittel geeigneter Hubleistung angehoben und an den
entsprechenden Anschlüssen (Abb. 5) befestigt werden. Da dieser Vorgang sehr gefährlich ist, muss er von kompetenten,
ausgebildetem Personal ausgeführt werden. Das Maschinengewicht ist auf dem Maschinenschild angegeben (Abb. 1). Das Gewicht
der Ausrüstung ist in der Tabelle mit den Technischen Daten der Bedienungs- und Wartungsanleitung angegeben und setzt sich aus
der Summe des ebenfalls in der gleichen Tabelle angegebenen Gewichts und der Last zusammen. Das Seil spannen, um die
Maschine zu nivellieren. Die Anschlagpunkte sind durch ein Hakensymbol gekennzeichnet (14, Abb. 2).
• Das Verpackungsmaterial (Palette, Kartons usw.) muss entsprechend den geltenden Bestimmungen von autorisierten
Unternehmen entsorgt werden.
• Es ist verboten, die Hebegurte zum Anheben von Maschinenteilen an beweglichen oder schwachen Teilen wie: Einhausungen,
Elektrokanäle, Pneumatikteile usw. anzuschlagen.
• Es ist verboten, sich unter schwebenden Lasten aufzuhalten; Unbefugte dürfen das das Gelände, auf dem gearbeitet wird,
nicht betreten; die Benutzung von Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhen, Arbeitshandschuhen und Schutzhelm ist zwingend
vorgeschrieben.
A
cod. G19502541
GEBRAUCH UND WARTUNG
ACHTUNG
A
B
B
g
C
C
DEUTSCH
fig. 5
91