4.
Einbaubedingungen
4.1
Baugrund
Vor dem Einbau müssen folgende Punkte unbedingt abgeklärt werden:
Die bautechnische Eignung des Bodens nach nationalen sowie harmonisierten Normen.
•
Maximal auftretende Grundwasserstände bzw. Sickerfähigkeit des Untergrundes
•
Auftretende Belastungsarten, z. B. Verkehrslasten
•
4.2
Baugrube
Damit ausreichend Arbeitsraum vorhanden ist, muss die Grundfläche der Baugrube die Behältermaße auf
jeder Seite um > 500 mm überragen, der Abstand zu festen Bauwerken muss mindestens 1000 mm
betragen.
Ab einer Grubentiefe von > 1250 mm ist eine Böschung mit dem Winkel β nach folgender Tabelle
anzulegen. Der Baugrund muss waagerecht und eben sein und eine ausreichende Tragfähigkeit
gewährleisten.
Bodenart
Nichtbindiger Boden, weicher bindiger Boden
Steifer oder halbfester bindiger Boden
Fels
Als Unterbau wird eine Schicht verdichteter Rundkornkies (max. Körnung 8/16 mm, Dicke 100 – 150
mm) aufgetragen
Weiterhin müssen folgende Punkte beachtet werden:
Beim Einbau des Anlage in
unmittelbarer Nähe (< 5 m) eines
Hanges, Erdhügels oder einer
Böschung muss eine statisch
berechnete Stützmauer zur
Aufnahme des Erddrucks errichtet
werden. Die Mauer muss die
Behältermaßen um mind. 500 mm in
alle Richtungen überragen und einen
Mindestabstand von 1000 mm zu der
Anlagehaben.
4. Einbaubedingungen
9 / 96
Böschungswinkel β in °
≤ 45°
≤ 60°
≤ 80°