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9.

Betriebshinweise

Grundsätzlich sind der Anlage nur Stoffe zuzuführen, welche in ihrer Charakteristik häuslichem Schmutz-
wasser entsprechen.
Biozide, toxisch wirkende oder biologisch nicht verträgliche oder abbaubare Stoffe dürfen nicht in die
Anlage gelangen, da sie zu biologischen Prozessproblemen führen. Insbesondere dürfen nicht eingeleitet
werden:
Niederschlagswasser von Dach- und Hofflächen,
Fremdwasser (z.B. Dränwasser),
Rückstände aus der Tierhaltung in fester und flüssiger Form,
Gewerbliches oder landwirtschaftliches Schmutzwasser, soweit es nicht häuslichem Schmutz-
wasser vergleichbar ist,
Chemikalien, Pharmazeutika, Mineralöle, Lösungsmittel,
Kühlwasser,
Grobstoffe in Form von Essensresten, Kunststoffen und Hygieneartikeln, Kaffeefiltertüten, Fla-
schenverschlüssen und anderen Haushaltsartikeln,
Milch und Milchprodukte,
Ablaufwasser von Schwimmbecken,
größere Mengen Blut.
Bei Anfall größerer Mengen von Fetten oder pflanzlichen Ölen ist es zu empfehlen, die fetthaltigen Ab-
wässer in einem der Kläranlage vorgeschalteten Fettabscheider vorzureinigen (Vorsicht: In den Fett-
abscheider dürfen keine Fäkalien eingeleitet werden!).
9. Betriebshinweise
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