8 Entsorgung
WARNUNG
Hautkontakt mit Stäuben, Schneidrauch etc. kann bei
empfindlichen Personen zu Hautreizungen führen!
Demontagearbeiten der Filteranlage dürfen nur von geschultem
und autorisiertem Fachpersonal unter Beachtung der
Sicherheitshinweise und der geltenden
Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt werden!
Schwere gesundheitliche Schäden der Atemorgane und
Atemwege möglich!
Um Kontakt und das Einatmen von Stäuben zu vermeiden,
verwenden Sie Schutzkleidung, Handschuhe und ein
Gebläseatemschutzsystem z.B. KEMPER autoflow XP oder eine
Atemschutz-Filtermaske der Klasse FFP2 nach EN 149.
Die Freisetzung von gefährlichen Stäuben ist bei
Demontagearbeiten zu vermeiden, damit keine nicht mit der
Aufgabe beauftragten Personen geschädigt werden.
VORSICHT
Halten Sie bei allen Arbeiten an und mit der Filteranlage die
gesetzlichen Pflichten zur Abfallvermeidung und
ordnungsgemäßen Verwertung/Beseitigung ein!
8.1 Kunststoffe
Die verwendeten Kunststoffe müssen soweit als möglich sortiert werden.
Kunststoffe sind unter Beachtung der gesetzlichen Auflagen zu entsorgen.
8.2 Metalle
Verschiedene Metalle trennen und entsorgen. Die Entsorgung muss durch eine
autorisierte Firma erfolgen.
Art.-Nr.: 150 2627 (CAT 2.0)
Technische Änderungen ohne Vorankündigung und Irrtümer vorbehalten.
KEMPER CleanAirTower 2.0 Betriebsanleitung - DE
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Rev.: 00
Stand: 02/2017