1.2. Angewandte Richtlinien, Verordnungen und Normen
VERORDNUNG (EU) 2016/425
Persönliche Schutzausrüstung
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung
persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit.
Richtlinie 2014/34/EU
Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in
explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX).
DIN EN 14594 Klasse 3B
Atemschutzgeräte – Druckluft-Schlauchgeräte mit kontinuierlichem Luft-
volumenstrom.
2. Sicherheitshinweise
Jeder Anwender ist vor Gebrauch der PSA-Atemschutzausrüstung ver-
pflichtet, die Kapazität des Luftversorgungssystems, ggf. Auswirkungen
auf weitere Anwender des Systems, zu prüfen.
Die Kennzeichnung „H" weist darauf hin, daß der Druckluft-Zuführungs-
schlauch wärmebeständig ist. Die Kennzeichnung „S" weist darauf hin,
dass der Druckluft-Zuführungsschlauch antistatisch ist.
Der Anwender muß vor Betreiben eine Risikobeurteilung bezüglich mög-
licher gefährlicher Verbindungen am Arbeitsplatz, z. B. Stickstoff; durch-
führen.
■ Die Atemschutzhaube ist kein Kopfschutz nach AS/NZS 1801.
■ Nicht in engen Räumen, sauerstoffarmer Umgebung (<19,5%), mit
sauerstoffangereicherter Umgebung (> 23%) oder an Orten verwenden,
wo eine unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit besteht.
■ Atemschutzhaube nicht in Umgebungsatmosphäre mit 100-fachem
MAK-Wert einsetzen.
■ Nichtbenutzte Atemschutzhaube an einem sauberen, trockenen Ort
aufbewahren.
■ Atemschutzhaube nicht zusammen mit Schutzanzügen aufbewahren.
■ Atemschutzhaube nur mit korrekt montierter Visierfolie benutzen.
■ Bei sehr hoher Arbeitsbelastung kann bei maximaler Einatemfrequenz
innerhalb des Gerätes ein Unterdruck entstehen.
■ Atemschutzhaube nicht demontieren.
■ Defekte Atemschutzhaube austauschen/nicht benutzen.
■ Defekte Atemschutzhaube durch SATA reparieren lassen.
■ Atemschutzhaube nicht verändern.
Betriebsanleitung SATA air vision 5000
DE
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