DEUTSCH
Die ausgegebenen Signale (Impulsgeber Öffnen,
Sicherheiten) werden von der MASTER Schranke verwaltet,
wobei die SLAVE Schranke die gleichen Bewegungen
nachvollzieht.
RELAIS KARTE (Abb. 22)
Mit der RELAIS Karte wird über am Klemmenbrett
anliegende Kontakte zum jeweiligen Schrankenzustand
eine Reihe von Hilfsdiensten gesteuert.
AUTOMATISCHE SYSTEMENTRIEGELUNG (Abb. 23a)
Durch die automatische Notentriegelung wird bei
Stromausfällen die manuelle Öffnung der Schranke ohne
Zugriff auf den Entriegelungshebel der hydraulischen
Steuerung gesteuert. Die spezielle Hydraulik verriegelt den
Balken in Öffnungsstellung.
SABOTAGE-SCHUTZVENTIL (Abb. 23b)
Schutzfunktion
der
Schrankenöffnung.
Abb. 23a
BAUSATZ HÄNGEGITTER (Abb. 24)
Der Bausatz Hängegitter verbessert die Sichtbarkeit der
Balkeninstallation.
Der Bausatz ist in den Längenmaßen 2 und 3 m erhältlich.
ACHTUNG: Bei Installation des Hängegitters die
Ausgleichfeder entsprechend abstimmen.
BAUSATZ KNICKBALKEN (Abb. 25 nur Mod. 620)
Der Bausatz Knickbalken wird bei Deckenhöhen von
maximal 3 m zur Umrüstung des starren Balkens verwendet.
ACHTUNG: Bei Installation des Knickbalkens die Ausgleichfeder
entsprechend abstimmen.
Hydraulik
bei
gewaltsamer
Abb. 23b
PENDELSTÜTZE (Abb. 26)
Die Pendelstütze dient als Auflage des geschlossenen
Balkens und schützt das Profil vor Durchbiegung.
ACHTUNG: Bei Installation der Pendelstütze die
Ausgleichfeder entsprechend abstimmen.
Abb. 22
STÜTZGABEL (Abb. 27)
Die Stützgabel hat eine zweifache Funktion:
-
einesteils verhindert sie ein Knicken bzw. Brechen des
geschlossenen Balkens bei Einwirkung endseitiger
Fremdkräfte
-
andernteils gewährt sie eine sichere Auflage des
geschlossenen Balkens und schützt das Profil vor
Durchbiegung.
AUSFÜHRUNG DER FUNDAMENTPLATTE FÜR DIE STÜTZGABEL
Abb. 24
Hinweis: Maßangaben in mm.
Zur Ausführung der Fundamentplatte für die Stützgabel
wird auf Abb.28 verwiesen, wobei:
P1 = Fundamentplatte Schranke P2 = Fundamentplatte Stützgabel
L = Balkenlänge (in mm)
40
A = L-425 mm (620) L- 450mm (640)
Abb. 25
Abb. 26
Abb. 27
Abb. 28