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Entsorgung
Teile des Gerätes sind Wertstoffe und können der Wiederverwertung zugeführt werden. Hierfür
stehen zugelassene und zertifizierte Verwerterbetriebe zur Verfügung. Zur umweltverträglichen
Entsorgung der nicht verwertbaren Teile (z.B. Elektronikschrott) befragen Sie bitte Ihre zustän-
dige Abfallbehörde.
Für die Entsorgung von Altölen sind ausschließlich Fachbetriebe zugelassen! Altöle und verun-
reinigte Öle müssen in dichten, ölbeständigen Behältern (Metallgebinden) aufbewahrt und ent-
sorgt werden! Öle (auch Kleinstmengen) dürfen keinesfalls in das Erdreich gelangen! Für die
Entsorgung von Abfällen aus Instandhaltungsarbeiten sind die von der jeweiligen Behörde auf
Landes -und Bundesebene erlassenen Vorschriften einzuhalten! Zu erfragen sind diese bei der
ortsansässigen Umweltbehörde!
Im Zweifelsfall sind aus Instandhaltungsarbeiten anfallende Abfälle wie Reinigungs- und Spül-
mittel, Putzlappen etc. als Sonderabfälle durch kommunale Sammelstellen zu entsorgen!
Verwertbare Abfälle müssen nach Stoffgruppen getrennt und einer geeigneten Wiederverwer-
tung zugeführt werden!
Nur für EU-Länder:
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Umsetzung in natio-
nales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesam-
melt und einer umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
DEUTSCH
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