Truma Euro Mover Tandem Instrucciones De Uso página 16

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DEKRA
Typprüfstelle / Technischer Dienst
Hersteller : Truma Gerätetechnik GmbH
Typ
:
Euro Mover Tandem / Twin Mover
IV.
Auflagen und Hinweise
Auflagen für den Herst. / Einbaubetrieb : Die Montage des Euro Mover Tandem / Twin Mover,
Hinweise und Auflagen für die
Änderungsabnahme
Hinweise und Auflagen für den
Fahrzeughalter
Teilegutachten Nr. : 200208377
die Verlegung und der Anschluß der elektrischen Lei-
tungen
(Batteriekabel,
Relaiskasten) haben nach Installationsanweisung (s.
Anlage) des Herstellers zu erfolgen. Die Befestigung
ist fest, dauerhaft und so auszuführen, daß weder Be-
festigungsteile noch Teile des Euro Mover Tandem /
Twin Mover über die äußeren seitlichen Fahrzeugum-
risse hinausragen. Für die Befestigung und Sicherung
am Fahrzeugrahmen sind die mitgelieferten Befes-
tigungsteile und Sicherungselemente zu nutzen. Bo-
hrungen oder Schweißungen am Fahrzeugrahmen
sind unzulässig (Ausnahme BPW-Flachrahmen-s.Anl.)
Auf eine sichere Batteriebefestigung ist zu achten.
: 1) Der Anhänger und insbesondere das Fahrwerk
sowie die Zug- und Verbindungseinrichtung und
daran befindliche Teile dürfen durch den Euro
Mover Tandem / Twin Mover nicht in ihrer Funktion
und Beschaffenheit beeinträchtigt werden.
2) Die Bodenfreiheit mit montiertem Euro Mover Tan-
dem / Twin Mover muß bei zul. Gesamtmasse des
Anhängers mindestens 110 mm betragen.
3) Der Abstand zwischen Antriebsrolle und dem
jeweiligen Reifen muß bei jeder Beladung in der
Grundstellung
mind.15 mm betragen.
4) Im angelegten Zustand muß der Abstand zwischen
Antriebseinheit, Rad/Reifen und Stoßdämpfer oder
anderen an dieser Stelle befindlichen Fahr-
zeugteilen mindestens 10 mm. (siehe Montageanl.
Bild C).
5) Das Anlegen der Antriebsrollen muß gleichmäßig
erfolgen.
: 1) Der Euro Mover Tandem / Twin Mover darf nicht
als Feststellbremse benutzt werden und ersetzt
diese nicht.
2) Die Antriebsrollen sind ausschließlich zum Zweck
des kurzzeitigen Betriebes (Rangieren des An-
hängers) an die Reifen anzulegen.
3) Die Einhaltung der zul. Stützlast und des zulässi-
gen Gesamtgewichtes ist zu beachten. Ggf. ist
durch Entnahme bzw. Verlagerung von Ausrüstun-
gen (z.B. Batterie) die Einhaltung der zul. Ge-
samtmasse und insbes. der zul. Stützlast zu
gewährleisten.
14.08.2002 / Blatt 3
Motoranschlußkabel
(Antriebsrollen
nicht
und
angelegt)

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