D
Kupplungsklasse
Genehmigungsnr.
D-Wert
Max. Masse Anhänger
Stützlast
MONTAGEANLEITUNG
1. Das Ersatzrad entfernen und nötigenfalls das Hitzeschild. Links und
rechts die Gegenstrips A im Querträger anbringen. Die Halterungen B
an den Querträger anlegen und diese bei den Punkten C mit Hilfe von
zwei Muttern einschließlich Unterlegscheiben und Federringen an den
Gegenstrips und bei den Punkten D mit Hilfe von M10x35-Schrauben
einschließlich Unterlegscheiben und Federringen befestigen.
2. Die Kupplungskugel mit Halterung unter dem Fahrzeug anlegen und bei
den Punkten E mit Hilfe von zwei M10x80-Schrauben einschließlich
Distanzhülsen F (ø18x11 L=51mm), Gegenplatten G (40x40x5),
Federringen und Muttern befestigen.
3. Bei den Punkten H vier M10x35-Schrauben einschließlich Unterleg-
scheiben, Federringen und Muttern befestigen. Die Kugelstange wird mit
zwei M12x65/21.2-Schrauben inkl. Unterlegscheiben und selbstsichern-
der Muttern an der Kupplungskugel mit Halterung befestigt. Die Flansch-
kugel wird mit zwei M16x55-Schrauben inkl. Unterlegscheiben, Feder-
ringen und Muttern an die T-Beine montiert. Alle Schrauben und Muttern
gemäß den Angaben in der Tabelle festdrehen.
: A 50-X
: e11 00-4022
: 7,8 kN
: 1350 kg
: 75 kg
HINWEISE:
* Im Bereich der Anlageflächen mu Unterbodenschutz, Holraumkonser-
vierung (Wachs) und Antidröhnmaterial entfernt werden.
* Vor dem Bohren prüfen, da keine, dort eventuell vorhandene Leitungen
beschädigt werden können.
* Alle Bohrspäne entfernen und gebohrte Löcher gegen Korrosion schüt-
zen.
* Nur mitgelieferte Schrauben, Federringe und Muttern der vorgeschrie-
benen Güteklassen verwenden.
* Alle Befestigungsschrauben nach ca. 1000 km Anhängerbetrieb nach-
ziehen.
* Die Kupplungskugel ist sauber zu halten und zu fetten.
* Entfernen Sie "falls vorhanden", die Plastikkappen von den Punkt-
schwei muttern.
* Für das höchstzulässige Zuggewicht und den erlaubten Kugeldruck
Ihres Fahrzeugs ist Ihr Kfz-Händler zu befragen.
Anzugdrehmomente für Verschraubungen (8.8)
M10
46 Nm
M12
71 Nm
M16
195 Nm
© 408670/10-02-2011/5