SICHERHEIT IST OBERSTES GEBOT
HINWEIS: Nur sachkundige, im Umgang mit Kältemitteln geschulte Personen
1. Bei Arbeiten an Kälteanlagen sind stets Schutzbrille und Handschuhe zu tragen.
2. Die Räume, in denen das Gerät betrieben wird, müssen gut belüftet sein, vor
allem bei Verdacht auf ein Leck. Kältemitteldämpfe sind gesundheitsschädlich
und möglicherweise tödlich.
3. Zuerst denken, dann handeln! Vertrautheit mit einem Gerät verführt zu Unauf-
merksamkeit, und Unaufmerksamkeit kann zu Gesundheitsschäden oder gar
zum Tode führen.
4. Lesen Sie die Sicherheitsdatenblätter sämtlicher Verbindungen durch, mit denen
Sie in Kontakt kommen können. Lesen Sie die Sicherheitsdatenblätter des Kälte-
mittels und Kältemaschinenöls. Sicherheitsdatenblätter können Sie von Ihrem
Kältemittellieferanten anfordern.
5. Verwenden Sie niemals Sauerstoff zur Prüfung auf Lecks. Jede Art von Öl, die in
Kontakt mit unter Druck stehendem Sauerstoff gelangt, ergibt eine explosive
Mischung.
6. Kälteanlagen werden im allgemeinen elektrisch betrieben und gesteuert.
Trennen Sie die Anlage vor der Ausführung von Wartungsarbeiten vom Netz.
7. Kältemittelbehälter sind stets an einem kühlen, trockenen Ort aufzubewahren.
8. Service- und Flaschenventile sind stets langsam zu öffnen. Besteht eine Gefahr,
kann der Gasfluß schnell unterbunden werden. Steht fest, daß keine Gefahr
besteht, können die Ventile vollständig geöffnet werden.
9. Unterschiedliche Kältemittel dürfen weder in Anlagen noch in Flaschen noch
sonstwo gemischt werden. Für jedes Kältemittel ist eine eigene Flasche, ein
eigener Filter usw. erforderlich.
10. Tritt Feuchtigkeit in eine Kälteanlage ein, kann dies beträchtliche Schäden verur-
sachen. Sämtliche Teile der Kälteanlage sind stets trocken und sauber zu halten.
11. Um das Risiko von Bränden zu verringern sollten Sie keine Verlängerungskabel
verwenden, da sich diese überhitzen können. Sollte es jedoch unumgänglich
sein, ein Verlängerungskabel zu verwenden, so sollte dieses ein Minimum von
14 AWG besitzen (Querschnittsfläche Kabel: 2 mm!) und nicht länger als 7,5m
sein.
Dieses Gerät darf in Räumen eingesetzt werden, bei denen durch
mechanische Lüftungsmaßnahmen mindestens vier Luftwechsel in der Stunde
gewährleistet sind, oder das Gerät muß sich mindestens 45 cm oberhalb des
Bodens befinden. Dieses Gerät darf nicht in der Nähe von verschüttetem Benzin
oder offenen Behältern mit Benzin oder anderen brennbaren Flüssigkeiten
eingesetzt werden.
dürfen dieses Gerät bedienen.
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