Eingeschränkte Garantie
Williams Jet Tenders Ltd. – Garantieschein (eingeschränkte Garantie)
Williams Jet Tenders („Williams") führt eine PDI (Pre-Delivery-Inspection) bei allen neuen Booten durch,
bevor sie vom Werk ausgeliefert werden. Williams übernimmt die Reparatur seiner Schlauchboote während
der hierin angegebenen spezifischen Garantiezeiträume vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen,
Bedingungen und Einschränkungen. Registrierung des Williams-Bootes – Jedes Williams-Boot wird mit
einer Registrierungskarte an den Originalkunden ausgeliefert. Die hierin enthaltene eingeschränkte Garantie
ist nur dann gültig, wenn der Originalbesitzer innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Erstregistrierung
eine ausgefüllte Registrierungskarte an Williams Jet Tenders Ltd, Unit 2 Vogue Business Park, Berinsfield,
Oxon OX10 7LN, UK einsendet. Von Williams zugelassene Händler dürfen Boote für einen Zeitraum
von bis zu 6 Monaten vor der Registrierung lagern, sofern a) die Boote in der Originalverpackung in
Übereinstimmung mit Richtlinien von Williams gelagert werden, und b) die Registrierung bei der Übergabe
nur mit dem Tachostand vom Werk erfolgt.
Garantieumfang:
Williams garantiert dem privaten Erstkäufer eines ordnungsgemäß registrierten Bootes, dass a) alle Nähte
der Schläuche, Aufblasventile und das für die Herstellung des Schlauches verwendete Gewebe für einen
Zeitraum von 3 Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung frei von Material- und Herstellungsfehlern sind;
b) sich das Gewebe des Schlauches für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung
nicht so abnutzt, dass der Schlauch nicht mehr verwendbar ist (d. h. er wird nicht rissig, porös, kann sich
aber verfärben, verblassen oder abscheuern); c) der Glasfaserrumpf für einen Zeitraum von 2 Jahren ab
dem Datum der Erstregistrierung frei von Material- und Herstellungsfehlern ist; d) alle Komponenten, die
im Williams-Werk montiert wurden oder anschließend unter Garantie ausgetauscht werden, für einen
Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung frei von Material- und Herstellungsfehlern sind.
Der Garantiezeitraum für gewerbliche Besitzer beträgt 4 Monate ab dem Datum der Erstregistrierung. Die
Verpflichtung von Williams unter dieser eingeschränkten Garantie beschränkt sich auf die Reparatur oder
den Ersatz, nach alleinigem Ermessen von Williams, jeglicher Teile, die nach alleinigem Urteil von Williams
Material- oder Herstellungsfehler aufweisen. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE IST DER EINZIGE UND
EXKLUSIVE RECHTSBEHELF DES ERSTKÄUFERS.
Was nicht abgedeckt ist:
Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für: a) normale Abnutzung und normalen Verschleiß; b) kleinere Schäden
am Boot, unter anderem Haarrisse im Gelcoat, verblasstes Gelcoat oder Blasen im Gelcoat; c) Schäden an
Williams-Booten aufgrund von Fahrlässigkeit, Unfällen, Missbrauch, Modifizierung, unsachgemäßer Bedienung,
Kollision, Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Aufruhr, Explosion, Gegenständen, die gegen das Boot schlagen,
unsachgemäße Pflege und Lagerung; d) Schäden, die durch das Abschleppen eines Williams-Bootes verursacht
wurden, Schäden, die durch das Anheben oder die Bergung eines Williams-Bootes verursacht wurden; e)
Schläuche, die aggressiven oder korrosiven Chemikalien ausgesetzt sind; f) Teile, die von anderen Personen
als dem Werkspersonal von Williams installiert wurden; g) Schäden, die durch Ersatzteile verursacht wurden;
h) Williams-Boote, die für die gewerbliche/behördliche Nutzung gekauft wurden; i) Arbeiten, die von einem
nicht zugelassenen Servicecenter und/oder ohne vorherige Zustimmung von Williams an einem Williams-
Boot durchgeführt wurden; j) Arbeits-, Fracht-, Liefer-, Lager- oder ähnliche Gebühren; k) Mängel, die durch
eine Nichtbeachtung der Anweisungen zur Behandlung, Wartung und Pflege des Bootes verursacht oder
verschlimmert wurden; l) Schäden, die durch eingedrungenes Wasser verursacht wurden. Manchmal tragen
Geräte, die auf einem Williams-Boot installiert sind (z. B. Elektronik), ihre eigenen individuellen Garantien, die von
den jeweiligen Herstellern gegeben werden. In diesen Fällen müssen Garantieansprüche bezüglich dieser Teile
an die entsprechenden Hersteller und nicht an Williams gerichtet werden. Williams behält sich das Recht vor,
Garantieansprüche nur bei Nachweis einer ordnungsgemäßen Pflege zu akzeptieren.
Inanspruchnahme von Reparaturleistungen unter der Garantie:
Vor dem Beginn von Arbeiten an einem Williams-Boot muss der Garantieanspruch schriftlich von Williams
Jet Tenders Ltd bestätigt werden. Um Reparaturleistungen unter der Garantie in Anspruch nehmen
zu können, muss der Originalbesitzer sich diesbezüglich schriftlich, zusammen mit einer Kopie des
Kaufvertrags und einem Foto, das den zu reparierenden Schaden/Mangel zeigt, an Williams Jet Tenders
Ltd, Unit 2 Vogue Business Park, Berinsfield, Oxon OX10 7LN, UK wenden. Wenn Williams
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bestätigt, dass der spezifische Mangel/Schaden unter diese eingeschränkte Garantie fällt, informiert
Williams den Besitzer schriftlich, wohin (frachtfrei) das Boot bzw. das oder die Teile zur Reparatur oder
zum Austausch geschickt werden sollen. In vielen Fällen können Reparaturen über das örtliche autorisierte
Verkaufs- und Servicecenter für Reparaturen abgewickelt werden. In anderen Fällen müssen das Boot oder
die Teile von Williams-Personal repariert werden. Williams übernimmt keine Haftung für Arbeiten, die in einen
nicht autorisierten Servicecenter bzw. ohne vorherige Zustimmung von Williams an einem Williams-Boot
durchgeführt wurden. Alle unter dieser eingeschränkten Garantie ersetzten Teile gehen in das Eigentum von
Williams über.
Verschiedenes:
Williams autorisiert niemandem, in seinem Namen andere Verpflichtungen oder Haftungen in Verbindung
mit seinen Booten einzugehen. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE UND DIE VERPFLICHTUNG
VON WILLIAMS HIERUNTER ERSETZEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN
GARANTIEN, UNTER ANDEREM DIE GARANTIEN DER MARKTTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Williams haftet nicht für zufällige oder Folgeschäden, die durch eine
Verletzung dieser eingeschränkten Garantie resultieren, unter anderem den Verlust der Nutzung des
Schlauchbootes, Lagerung, Zahlung für Zeitverlust, Unannehmlichkeiten, Mietkosten für Boote und
örtliche Steuern, die auf Reparaturen unter Garantie zahlbar sind. Williams behält sich das Recht vor,
Modelle, Farben, Spezifikationen, Materialien, Ausrüstung, Komponententeile und Preise zu ändern oder
die Produktion bestimmter Modelle ohne vorherige Ankündigung einzustellen, und die Änderungen,
Modifikationen oder Einstellung erfolgen, ohne dass Williams in irgendeiner Weise dazu verpflichtet ist,
Schlauchboote, die vor dem Datum dieser Änderungen oder Modifizierungen hergestellt worden sind,
entsprechend auszurüsten oder zu modifizieren. Diese eingeschränkte Garantie unterliegt britischem Recht
und wird nach britischem Recht ausgelegt.
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