Eingeschränkte Garantie - Williams Dieseljet 445 Manual Del Propietário

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  • ESPAÑOL, página 53
Wartung
Die wichtige erste Wartung nach dem Einfahren ist nach 50 Betriebsstunden erforderlich.
Danach sind Wartungen stets nach 50 Betriebsstunden oder zum Jahresende
erforderlich, je nachdem was zuerst eintritt. Wenden Sie sich für die Durchführung der
Wartungsarbeiten an Ihren autorisierten Williams oder Yanmar Händler.
Der Service Intervall des Yanmar Motors ist bei 250 Betriebsstunden. Umfassende
Arbeitsverfahren entnehmen Sie bitte dem Yanmar Wartungshandbuch (4JH4-HTE). Eine
Trockenlagerung von bis zu 6 Monaten bedarf keiner speziellen Prozedur.
Für Ersatzteile und Zubehör kontaktieren Sie bitte Ihren autorisierten Williams Händler.
Winterlagerung
Lagern Sie das Boot abgedeckt an einem
sauberen, belüfteten und trockenen Ort, der nicht
zu hohen Temperatur- und/oder Feuchtigkeits-
schwankungen ausgesetzt ist. Vollständige
Informationen zur Wartung des Motors finden Sie
im Yanmar Motorservice Handbuch.
Auftriebsschlauch
Vor der Wintereinlagerung müssen die Schläuche
mit Frischwasser abgespült und die Luft aus den
Schläuchen abgelassen werden. Entfernen Sie
dabei Verunreinigungen (z.B. Steinchen, Seegras)
aus allen Zwischen-räumen. Lassen Sie danach
alles gut abtrocknen. Verwenden Sie ein
geeignetes Reinigungsmittel und Politur um einen
optimalen Zustand sicherzustellen. Lagern Sie das
Boot möglichst mit leicht gefüllten Schläuchen ein.
Pflege von Rumpf und Deck
Reinigen Sie das Deck regelmäßig mit einem
milden Reinigungsmittel und warmen Wasser und
spülen Sie es mit einem Schlauch ab, um Sand
etc. zu entfernen. Der Rumpf und das Deck sollten
regelmäßig mit einem qualitativ hochwertigen
Gelcoat poliert werden um ein UV-bedingtes
Ausbleichen und Verkreiden zu minimieren.
Batterie
In den Dieseljets werden Trockenbatterien ver-
wendet. Das bedeutet, dass die Akkumulations-
säure von einem speziellen Gewebe absorbiert
wird und somit nicht nachbefüllt werden muss und
die Batterie in jeder Position auslaufsicher ist.
Wenn das Boot für längere Zeit nicht benutzt wird,
so lösen Sie bitte das Masseklemme. Ein
Erhaltungsladegerät wie z.B. „Accumate"
verlängert die Lebensdauer der Batterie.
Kraftstoffsystem
Ein voller Tank beugt Feuchtigkeit und
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Schimmelbildung im Tank vor. Wasser aus
dem Wasserabscheider ablassen.
Kühlsystem
Spülen Sie regelmäßig den Open-Loop
Wasserkreislauf um Salz, Sand, Muscheln
und andere Verunreinigungen, die sich im
äußeren Kühlkreislauf festgesetzt haben, zu
entfernen (siehe Kapitel Spülvorgang). Bauen
Sie das Antriebsrad (Impeller) des
Rohwasserkreislaufs ab, wenn das Boot für
längere Zeit nicht benutzt wird.
Messen Sie den Frostschutzgehalt des
Motorkühlmittels mit einem herkömmlichen
Frostschutzprüfer. Ein 50/50 Verhältnis von
destilliertem Wasser zu Propylenglykol ist ein
ausreichender Frostschutz bis zu ca. -37°C.
Lassen Sie das Rohwasser aus dem Motor
ablaufen ODER spülen Sie das Frost-
schutzmittel (gleiche 50/50 Frostschutz-
mischung) durch das Rohwassersieb durch
den Open-Loop Kühlkreislauf – der
Einsaugventil steht dabei auf ZU (OFF).
Steuerkabel
Fetten Sie alle Steuerkabel an beiden Enden
gut ein und betätigen Sie diese um die
ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen.
Korrosionsschutz Allgemein
Verwenden Sie „Vaseline" oder ähnliches
weißes Fett für den Batterietrennschalter, die
Druckknöpfe der Polster und das
Teleskopgestänge der Positionslampe.
Verwenden Sie Wartungsspray für die
Zündung. Sorgen Sie für einen
angemessenen Korrosionsschutz am Motor
und den elektrischen Verbindungen im
Motorraum und im Bereich der Jet-Pumpe.
Eingeschränkte Garantie
Williams Performance Tenders Ltd. – Garantieschein (eingeschränkte Garantie) für
Modelle des Baujahrs 2012
Williams Performance Tenders („Williams") führt eine PDI (Pre-Delivery-Inspection) bei allen neuen Booten durch, bevor sie vom
Werk ausgeliefert werden. Williams übernimmt die Reparatur seiner Schlauchboote während der hierin angegebenen spezifischen
Garantiezeiträume vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen, Bedingungen und Einschränkungen. Registrierung des Williams-
Bootes – Jedes Williams-Boot wird mit einer Registrierungskarte an den Originalkunden ausgeliefert. Die hierin enthaltene
eingeschränkte Garantie ist nur dann gültig, wenn der Originalbesitzer innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Erstregistrierung
eine ausgefüllte Registrierungskarte an Williams Performance Tenders Ltd, Unit 2 Vogue Business Park, Berinsfield, Oxon
OX10 7LN, UK einsendet. Von Williams zugelassene Händler dürfen Boote für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten vor der
Registrierung lagern, sofern a) die Boote in der Originalverpackung in Übereinstimmung mit Richtlinien von Williams gelagert
werden, und b) die Registrierung bei der Übergabe nur mit dem Tachostand vom Werk erfolgt.
Garantieumfang:
Williams garantiert dem privaten Erstkäufer eines ordnungsgemäß registrierten Bootes, dass a) alle Nähte der
Schläuche, Aufblasventile und das für die Herstellung des Schlauches verwendete Gewebe für einen Zeitraum von 3 Jahren ab
dem Datum der Erstregistrierung frei von Material- und Herstellungsfehlern sind; b) sich das Gewebe des Schlauches für einen
Zeitraum von 3 Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung nicht so abnutzt, dass der Schlauch nicht mehr verwendbar ist (d. h.
er wird nicht rissig, porös, kann sich aber verfärben, verblassen oder abscheuern); c) der Glasfaserrumpf für einen Zeitraum von
2 Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung frei von Material- und Herstellungsfehlern ist; d) alle Komponenten, die im Williams-
Werk montiert wurden oder anschließend unter Garantie ausgetauscht werden, für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum
der Erstregistrierung frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Der Garantiezeitraum für gewerbliche Besitzer beträgt 4
Monate ab dem Datum der Erstregistrierung. Die Verpflichtung von Williams unter dieser eingeschränkten Garantie beschränkt
sich auf die Reparatur oder den Ersatz, nach alleinigem Ermessen von Williams, jeglicher Teile, die nach alleinigem Urteil von
Williams Material- oder Herstellungsfehler aufweisen. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE IST DER EINZIGE UND EXKLUSIVE
RECHTSBEHELF DES ERSTKÄUFERS.
Was nicht abgedeckt ist:
Diese eingeschränkte Garantie gilt nicht für: a) normale Abnutzung und normalen Verschleiß; b) kleinere
Schäden am Boot, unter anderem Haarrisse im Gelcoat, verblasstes Gelcoat oder Blasen im Gelcoat; c) Schäden an Williams-
Booten aufgrund von Fahrlässigkeit, Unfällen, Missbrauch, Modifizierung, unsachgemäßer Bedienung, Kollision, Feuer, Diebstahl,
Vandalismus, Aufruhr, Explosion, Gegenständen, die gegen das Boot schlagen, unsachgemäße Pflege und Lagerung; d) Schäden,
die durch das Abschleppen eines Williams-Bootes verursacht wurden, Schäden, die durch das Anheben oder die Bergung eines
Williams-Bootes verursacht wurden; e) Schläuche, die aggressiven oder korrosiven Chemikalien ausgesetzt sind; f) Teile, die von
anderen Personen als dem Werkspersonal von Williams installiert wurden; g) Schäden, die durch Ersatzteile verursacht wurden;
h) Williams-Boote, die für die gewerbliche/behördliche Nutzung gekauft wurden; i) Arbeiten, die von einem nicht zugelassenen
Servicecenter und/oder ohne vorherige Zustimmung von Williams an einem Williams-Boot durchgeführt wurden; j) Arbeits-,
Fracht-, Liefer-, Lager- oder ähnliche Gebühren; k) Mängel, die durch eine Nichtbeachtung der Anweisungen zur Behandlung,
Wartung und Pflege des Bootes verursacht oder verschlimmert wurden; l) Schäden, die durch eingedrungenes Wasser verursacht
wurden. Manchmal tragen Geräte, die auf einem Williams-Boot installiert sind (z. B. Elektronik), ihre eigenen individuellen
Garantien, die von den jeweiligen Herstellern gegeben werden. In diesen Fällen müssen Garantieansprüche bezüglich dieser Teile
an die entsprechenden Hersteller und nicht an Williams gerichtet werden. Williams behält sich das Recht vor, Garantieansprüche
nur bei Nachweis einer ordnungsgemäßen Pflege zu akzeptieren.
Inanspruchnahme von Reparaturleistungen unter der Garantie:
der Garantieanspruch schriftlich von Williams Performance Tenders Ltd bestätigt werden. Um Reparaturleistungen unter der
Garantie in Anspruch nehmen zu können, muss der Originalbesitzer sich diesbezüglich schriftlich, zusammen mit einer Kopie
des Kaufvertrags und einem Foto, das den zu reparierenden Schaden/Mangel zeigt, an Williams Performance Tenders Ltd,
Unit 2 Vogue Business Park, Berinsfield, Oxon OX10 7LN, UK wenden. Wenn Williams bestätigt, dass der spezifische Mangel/
Schaden unter diese eingeschränkte Garantie fällt, informiert Williams den Besitzer schriftlich, wohin (frachtfrei) das Boot bzw.
das oder die Teile zur Reparatur oder zum Austausch geschickt werden sollen. In vielen Fällen können Reparaturen über das
örtliche autorisierte Verkaufs- und Servicecenter für Reparaturen abgewickelt werden. In anderen Fällen müssen das Boot oder
die Teile von Williams-Personal repariert werden. Williams übernimmt keine Haftung für Arbeiten, die in einen nicht autorisierten
Servicecenter bzw. ohne vorherige Zustimmung von Williams an einem Williams-Boot durchgeführt wurden. Alle unter dieser
eingeschränkten Garantie ersetzten Teile gehen in das Eigentum von Williams über.
Verschiedenes:
Williams autorisiert niemandem, in seinem Namen andere Verpflichtungen oder Haftungen in Verbindung mit
seinen Booten einzugehen. DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE UND DIE VERPFLICHTUNG VON WILLIAMS HIERUNTER
ERSETZEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, UNTER ANDEREM DIE GARANTIEN
DER MARKTTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Williams haftet nicht für zufällige oder
Folgeschäden, die durch eine Verletzung dieser eingeschränkten Garantie resultieren, unter anderem den Verlust der Nutzung
des Schlauchbootes, Lagerung, Zahlung für Zeitverlust, Unannehmlichkeiten, Mietkosten für Boote und örtliche Steuern, die
auf Reparaturen unter Garantie zahlbar sind. Williams behält sich das Recht vor, Modelle, Farben, Spezifikationen, Materialien,
Ausrüstung, Komponententeile und Preise zu ändern oder die Produktion bestimmter Modelle ohne vorherige Ankündigung
einzustellen, und die Änderungen, Modifikationen oder Einstellung erfolgen, ohne dass Williams in irgendeiner Weise dazu
verpflichtet ist, Schlauchboote, die vor dem Datum dieser Änderungen oder Modifizierungen hergestellt worden sind,
entsprechend auszurüsten oder zu modifizieren. Diese eingeschränkte Garantie unterliegt britischem Recht und wird nach
britischem Recht ausgelegt.
Vor dem Beginn von Arbeiten an einem Williams-Boot muss
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