Cisco Linksys Powerline AV PLE300 Guia Del Usuario página 53

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Anhang E
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 2, Juni 1991
Copyright © 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301,
USA
Das Kopieren und Verteilen wortgetreuer Kopien dieser
Lizenzinformationen ist gestattet, sie zu ändern ist jedoch
untersagt.
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen
worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software
weiterzugeben und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll
Ihnen die GNU General Public License, die Allgemeine
Öffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit garantieren;
sie soll sicherstellen, dass die Software für alle Benutzer
frei zugänglich ist. Diese Lizenz gilt für den Großteil der
von der Free Software Foundation herausgegebenen
Software und für alle anderen Programme, deren Autoren
ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie können
diese Möglichkeit der Lizenzierung für Ihre Programme
anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free Software
Foundation unterliegt stattdessen der GNU Lesser General
Public License, der Kleineren Allgemeinen Öffentlichen
GNU-Lizenz.)
Die Bezeichnung „freie" Software bezieht sich auf Freiheit,
nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen
Lizenzen (General Public Licenses, GPL) sollen sicherstellen,
dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu
verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen,
wenn Sie möchten), dass Sie die Software im Quelltext
erhalten oder den Quelltext auf Wunsch bekommen
können, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in
neuen freien Programmen verwenden dürfen, und dass
Sie darüber informiert sind, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen
machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte
zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte
zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen
bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien
der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte
gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie – kostenlos oder
gegen Bezahlung – Kopien eines solchen Programms
verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die
Empfänger den Quelltext erhalten bzw. erhalten können.
Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit
sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen
die Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2)
wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt,
die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu
verändern.
Um die Autoren und uns selbst zu schützen, wollen wir
darüber hinaus sicherstellen, dass jeder erfährt, dass
für diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wird
die Software von einer anderen Person modifiziert und
weitergegeben, so möchten wir, dass die Empfänger
wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben, damit
von anderen Personen verursachte Probleme nicht den
Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Powerline AV-Netzwerkadapter
Software-Lizenzvereinbarung
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent
durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr
ausschließen, dass Distributoren eines freien Programms
individuell Patente lizenzieren – mit dem Ergebnis, dass
das Programm proprietär würde. Um dies zu verhindern,
haben wir klargestellt, dass jedes Patent entweder für
freie Nutzung durch jedermann lizenziert werden muss
oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung:
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG
UND BEARBEITUNG
0.
Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere
Werk, bei dem ein entsprechender Vermerk des
Copyright-Inhabers darauf hinweist, dass das Werk
unter den Bestimmungen dieser General Public License
verbreitet werden darf. Im Folgenden wird jedes
derartige Programm oder Werk als „das Programm"
bezeichnet; die Formulierung „auf dem Programm
basierendes
Werk"
bezeichnet
sowie jegliche Bearbeitung des Programms im
urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk, welches das
Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder
verändert und/oder in eine andere Sprache übersetzt,
enthält. (Im Folgenden wird die Übersetzung ohne
Einschränkung als „Bearbeitung" eingestuft.) Jeder
Lizenznehmer wird im Folgenden als „Sie" bezeichnet.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung
und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht
berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich.
Der Vorgang der Ausführung des Programms
wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben des
Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn
der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk
darstellt (unabhängig davon, dass die Ausgabe durch
die Ausführung des Programms erfolgte). Ob dies
zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
1.
Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien
des Quelltextes des Programms, wie Sie ihn erhalten
haben, anfertigen und verbreiten; Voraussetzung hierfür
ist, dass Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden
Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschluss
veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese
Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen,
unverändert lassen und des Weiteren allen anderen
Empfängern des Programms zusammen mit dem
Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine
Gebühr verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie
auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm
anbieten.
2.
Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils
davon verändern, wodurch ein auf dem Programm
basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige
Bearbeitungen gemäß den Bestimmungen von § 1
vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, dass
zusätzlich alle im Folgenden genannten Bedingungen
erfüllt werden:
das
Programm
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