Cisco Linksys Powerline AV PLE300 Guia Del Usuario página 57

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Anhang E
Allgemeinen Öffentlichen Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen
diese Lizenz für gewisse Bibliotheken, um das Linken von
Programmen, die nicht frei sind, mit diesen Bibliotheken
zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde,
sei es nun statisch oder dynamisch, so ist die Kombination
der beiden, rechtlich gesehen, ein „kombiniertes Werk",
also eine abgeleitete Version der Original-Bibliothek.
Die gewöhnliche GPL erlaubt ein solches Linken nur
dann, wenn die ganze Kombination die Kriterien für
freie Software erfüllt. Die LGPL erlaubt dagegen weniger
strenge Kriterien für das Linken von irgendeiner anderen
Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die „Kleinere" Allgemeine
Öffentliche Lizenz („Lesser" GPL), weil sie weniger („less")
dazu beiträgt, die Freiheit des Benutzers zu schützen, als
die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL).
Sie verschafft auch anderen Entwicklern freier Software
ein „Weniger" an Vorteil gegenüber konkurrierenden
nichtfreien Programmen. Diese Nachteile sind ein Grund
dafür, dass wir die gewöhnliche GPL für viele Bibliotheken
benutzen. Die „kleinere" Lizenz (LGPL) bietet aber unter
bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
So kann, wenn auch nur bei seltenen Gelegenheiten, eine
besondere Notwendigkeit bestehen, einen Anreiz zur
möglichst weitgehenden Benutzung einer bestimmten
Bibliothek zu schaffen, sodass diese dann ein De-facto-
Standard wird. Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie
Programme die Bibliothek benutzen dürfen. Ein häufigerer
Fall ist der, dass eine freie Bibliothek dasselbe leistet wie
weithin benutzte nichtfreie Bibliotheken. In diesem Falle
bringt es wenig Nutzen, die freie Bibliothek allein auf freie
Software zu beschränken, und dann benutzen wir eben
die LGPL.
In anderen Fällen ermöglicht die Berechtigung, eine
bestimmte Bibliothek in nichtfreien Programmen zu
verwenden, einer größeren Anzahl von Benutzern, eine
umfangreiche Sammlung freier Software zu verwenden.
Die Berechtigung, die GNU C-Bibliothek in nichtfreien
Programmen zu verwenden, führt beispielsweise dazu,
dass viel mehr Benutzer das gesamte GNU-Betriebssystem
sowie seine Variante, GNU/Linux, nutzen.
Auch wenn die Freiheit der Benutzer durch die Lesser
General Public License (Kleinere Allgemeine Öffentliche
Lizenz) weniger geschützt wird, stellt sie doch sicher, dass
der Benutzer eines Programms, das mit der Bibliothek
verlinkt ist, in der Lage ist, das Programm mit einer
geänderten Version der Bibliothek auszuführen.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung,
Verbreitung und Bearbeitung: Der Unterschied zwischen
einem „auf der Bibliothek basierenden Werk" („work
based on the library") und einem „Werk, das die Bibliothek
verwendet" („work that uses the library") ist unbedingt zu
beachten. Ersteres enthält Code, der von der Bibliothek
abgeleitet ist, während letzteres lediglich mit der
Bibliothek kombiniert werden muss, um betriebsfähig zu
sein.
Powerline AV-Netzwerkadapter
Software-Lizenzvereinbarung
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE (GNU-LGPL)
BEDINGUNGEN FÜR DIE VERVIELFÄLTIGUNG, VERBREITUNG
UND BEARBEITUNG
0.
Diese
Lizenzvereinbarung
Softwarebibliothek und jedes andere Werk, in dem
ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers
oder eines anderen dazu Befugten darauf hinweist,
dass das Werk unter den Bestimmungen dieser Lesser
General Public License (im weiteren auch als „diese
Lizenz" bezeichnet) verbreitet werden darf. Jeder
Lizenznehmer wird als „Sie" bezeichnet.
Als
„Bibliothek"
wird
Softwarefunktionen und/oder Daten bezeichnet, die
dazu geeignet sind, mit Anwendungsprogrammen
verlinkt zu werden (die einige dieser Funktionen und
Daten verwenden), um ausführbare Programme zu
erschaffen.
Der nachfolgend verwendete Begriff „Bibliothek"
bezieht sich auf solch eine Softwarebibliothek oder
ein Werk, das gemäß diesen Bedingungen verbreitet
worden ist. Ein „auf der Bibliothek basierendes Werk"
bezeichnet entweder die Bibliothek selbst oder
ein daraus abgeleitetes Werk, das dem Copyright
unterliegt, d. h. ein Werk, das die Bibliothek oder
einen Teil davon enthält, sowohl wortgetreu als auch
in abgeänderter Form, und/oder direkt in eine andere
Sprache übersetzt worden ist. (Nachfolgend deckt der
Begriff „Bearbeitung" auch Übersetzungen ab.)
Unter dem Quellcode eines Werkes wird diejenige
Form des Werkes verstanden, die für Bearbeitungen
vorzugsweise
verwendet
bezeichnet der vollständige Quellcode den Quellcode
aller
enthaltenen
Module
zugehörigen Dateien zur Definition von Schnittstellen
sowie die zur Kompilierung und Installation des
ausführbaren Programms verwendeten Skripte.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung
und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht
berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich.
Das Ausführen eines Programms unter Benutzung der
Bibliothek wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben
des Programms unterliegen dieser Lizenz nur dann,
wenn der Inhalt ein auf der Bibliothek basierendes
Werk darstellt (unabhängig davon, dass die Bibliothek
in einem Werkzeug zum Schreiben dieses Programms
benutzt wurde). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was
die Bibliothek bewirkt und was das Programm, das die
Bibliothek nutzt, bewirkt.
1.
Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien
des vollständigen Quelltextes der Bibliothek so, wie
sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie
deutlich erkennbar und in angemessener Form einen
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen
Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke,
die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie
beziehen, unverändert lassen und zusammen mit
der Bibliothek jeweils eine Kopie dieser Lizenz
weitergeben.
gilt
für
jede
eine
Sammlung
von
wird.
Bei
Bibliothek
einschließlich
aller
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