Anhang E
5.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen,
da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt
Ihnen nur diese Lizenz das Recht, das Programm
oder von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder
zu verbreiten. Wenn Sie die Lizenz nicht anerkennen,
sind solche Handlungen gesetzlich verboten. Indem
Sie das Programm (oder ein darauf basierendes
Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr
Einverständnis mit dieser Lizenz und mit allen
ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,
Verbreitung und Veränderung des Programms oder
eines darauf basierenden Werkes.
6.
Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält
der Empfänger automatisch vom ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend
den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen,
zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen die
Inanspruchnahme der in dieser Lizenzvereinbarung
zugestandenen
Rechte
nicht weiter einschränken. Sie sind nicht dafür
verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch
Dritte durchzusetzen.
7.
Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des
Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem
anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt)
Bedingungen (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese
Umstände nicht davon, die Bestimmungen dieser
Lizenz einzuhalten. Wenn es Ihnen nicht möglich ist,
das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der
Bedingungen dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen
Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen Sie das
Programm folglich überhaupt nicht verbreiten. Wenn
zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von
Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige
Weg, sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz
zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des
Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder
unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar
erweisen, so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach
angewandt werden; im Übrigen soll dieser Paragraph
als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu
zu bringen, irgendwelche Patente oder andere
Eigentumsansprüche
Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten; dieser
Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen,
das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht
wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu dem
großen Angebot der mit diesem System verbreiteten
Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung
dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber, zu
entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat
auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraph soll deutlich klarstellen, was sich als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
Powerline AV-Netzwerkadapter
durch
den
Empfänger
zu
verletzen
oder
die
Software-Lizenzvereinbarung
8.
Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung des
Programms
in
bestimmten
durch
Patente
oder
geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann
der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter
diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese
Länder ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung
nur innerhalb und zwischen nicht ausgeschlossenen
Staaten erlaubt ist. In einem solchen Fall enthält
diese Lizenz die Beschränkung, so als wäre sie darin
schriftlich festgehalten.
9.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu
Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der
General Public License veröffentlichen. Diese neuen
Versionen entsprechen im Prinzip der gegenwärtigen
Version, können aber im Detail abweichen, um neuen
Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige
Versionsnummer.
Wenn
angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer
bestimmten Versionsnummer oder „jeder späteren
Version" („any later version") unterliegt, so haben Sie
die Wahl, entweder die Bestimmungen der genannten
Version zu befolgen oder diejenigen jeder beliebigen
späteren Version, die von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine
Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige
von der Free Software Foundation veröffentlichte
Version auswählen.
10.
Wenn Sie Teile des Programms in anderen freien
Programmen verwenden möchten, deren Bedingungen
für die Verbreitung anders sind, bitten Sie den Autor
schriftlich um Erlaubnis. Für Software, die unter
dem Copyright der Free Software Foundation steht,
schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir
machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen.
Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen
geleitet, zum einen den freien Status aller von unserer
freien Software abgeleiteten Werke zu erhalten und
zum anderen die gemeinschaftliche Nutzung und
Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu
fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11.
SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG
IST, GIBT ES FÜR DIESES PROGRAMM KEINE
GEWÄHRLEISTUNG, DA ES KOSTENLOS LIZENZIERT
WIRD. SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH
ANGEGEBEN, STELLEN DIE COPYRIGHT-INHABER
UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM WIE BESEHEN
ZUR VERFÜGUNG, OHNE MÄNGELGEWÄHR UND
OHNE
IRGENDEINE
GEWÄHRLEISTUNG,
AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH,
ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF MARKTFÄHIGKEIT
ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
DAS VOLLE RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND
LEISTUNGSFÄHIGKEIT
BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS
FEHLERHAFT ERWEISEN, LIEGEN DIE KOSTEN FÜR EINEN
NOTWENDIGEN SERVICE BZW. EINE ERFORDERLICHE
REPARATUR ODER KORREKTUR BEI IHNEN.
Ländern
entweder
durch
urheberrechtlich
in
einem
Programm
WEDER
DES
PROGRAMMS
LIEGT
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