Einführung
Vorwort
Sehr geehrter Kunde,
es ist unser Wunsch, dass die guten Eigenschaften der
Maschine das Vertrauen rechtfertigen, welches Sie uns
durch
Ihren
Kauf
entgegengebracht
haben.
Ihre eigene Sicherheit, wie auch die Anderer, hängt wesent-
lich von der Beherrschung der Maschine ab. Lesen Sie vor
der ersten Benutzung Ihrer Maschine diese Originalbe-
triebsanleitung, handeln Sie danach und bewahren Sie
diese für späteren Gebrauch oder für Nachbesitzer auf. Um
Ihnen ein sicheres Arbeiten mit der Maschine zu gewähr-
leisten, lesen Sie bitte vor der Inbetriebnahme das Kapitel
Sicherheitshinweise durch. Die Bedienungsanleitung enthält
alle wichtigen Informationen für Betrieb, Wartung und
Pflege. In dieser Bedienungsanleitung haben wir die
Stellen, die Ihre Sicherheit betreffen, mit dem Gefahren-
hinweis versehen. Für weitere Fragen zur Maschine oder
zur Bedienungsanleitung steht Ihnen Ihr Cleanfix Vertrags-
partner jederzeit zur Verfügung.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass irgendwelche
Rechtsansprüche, die auf die Ausführungen dieser Anlei-
tung bezogen werden, nicht geltend gemacht werden
können. Achten Sie bei erforderlichen Instandsetzungs-
arbeiten bitte darauf, dass nur Originalersatzteile verwendet
werden. Denn nur Originalersatzteile geben Ihnen die Ge-
währ für eine stete und zuverlässige Einsatzbereitschaft
Ihrer Maschine. Änderungen im Interesse der technischen
Weiterentwicklung behalten wir uns vor.
Gültig ab: Januar 2011
Cleanfix Reinigungssysteme AG
Stettenstrasse
CH-9247 Henau
Tel. 0041 71 955 47 47 • Fax 0041 71 955 47 60
www.cleanfix.com - info@cleanfix.com
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der KS 650 ist eine handgeführte Kehrsaugmaschine für
den industriellen/gewerblichen Einsatz und dient zur Auf-
nahme von trockenem und feuchtem Kehrgut von Innen-
und Außenflächen wie Fertigungsstätten, Lagerhallen, Park-
plätzen, Parkhäusern, Fußgängerpassagen, Marktplätzen,
Bahnhöfen und Tankstellen. Der KS 650 reinigt alle In-
dustrieböden, Beton, Asphalt und Teer, Plattenbeläge sowie
Verbundsteinpflaster. Die Nutzung auf öffentlichen Straßen
mit Kraftfahrzeugverkehr ist nicht zulässig. Der KS 650
kann nach Aufrüstung mit einem Carpet-Kit auch für die
Aufnahme von trockenem Kehrgut von Teppichböden einge-
setzt werden. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt
als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt
allein der Benutzer. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorge-
schriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungs-
bedingungen.
Der KS 650 darf nur von Personen genutzt, gewartet und
instandgesetzt werden, die hiermit vertraut und über die Ge-
fahren unterrichtet sind. Die einschlägigen Unfallverhü-
tungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein aner-
kannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen
Regeln sind einzuhalten.
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Die Maschine entspricht auf Grund ihrer Konzipierung und
Bauart sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Aus-
führung den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen
der
EG-Richtlinien
(siehe
Konformitätserklärung). Bei einer nicht mit uns abgestimm-
ten Änderung der Maschine verliert diese Erklärung ihre
Gültigkeit. Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine
schließen eine Haftung des Herstellers für die daraus resul-
tierenden Schäden aus.
Hinweise zur Gewährleistung
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Kaufvertrags.
Schäden unterliegen nicht der Gewährleistung, wenn sie auf
die Nichtbeachtung der Vorschriften über die Pflege und
Wartung zurückzuführen sind. Wartungsarbeiten sind von
einer autorisierten Cleanfix Servicestelle durchzuführen
und im "Wartungsnachweis" zu bestätigen, das gilt als Ge-
währleistungsnachweis. Von der Gewährleistung ausge-
schlossen sind: Natürlicher Verschleiß und Schäden durch
Überbeanspruchung, defekte Sicherungen, unsachgemäße
Behandlung oder unzulässige Änderungen. Gewährleis-
tungsansprüche erlöschen außerdem, wenn an der Maschi-
ne Schäden entstehen, die auf von uns nicht ausdrücklich
freigegebene Teile und Zubehör oder auf die Nichtbeach-
tung von Wartungsvorschriften zurückzuführen sind.
Übernahme der Maschine
Sofort nach Ankunft der Maschine müssen Sie feststellen,
ob Transportschäden entstanden sind. Transportschäden
werden Ihnen ersetzt, wenn Sie den Schaden vom Trans-
portunternehmen sofort bestätigen lassen und die Scha-
densmeldung mit dem Frachtbrief an uns einsenden.
Entsorgung der Maschine
Machen Sie das Gerät funktionsuntüchtig. Es darf keine
Gefahrenquelle für spielende Kinder darstellen. Das Gerät
den örtlichen Bestimmungen entsprechend entsorgen.
Wenden Sie sich für weitere Informationen zur Behandlung
und Wiederverwertung an Ihren Cleanfix Vertragshändler,
bei dem Sie die Maschine erworben haben.
Entsorgung von Batterien
Gebrauchte Batterien mit dem Recyclingzeichen enthalten
wiederverwertbares Wirtschaftsgut. Die enthaltenen Schwer-
metalle stellen aber gleichzeitig eine große Gefahr für die
menschliche Gesundheit und die Umwelt dar. Batterien nie-
mals öffnen oder beschädigen. Den Inhalt von Batterien
nicht anfassen, einatmen oder verschlucken. Gesundheits-
gefahr! Batterien nicht in die Umwelt gelangen lassen.
Gefahr der Verseuchung von Boden und Wasser! Gemäß
der Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne
dürfen diese Batterien nicht dem Hausmüll beigegeben wer-
den. Rücknahme und Verwertung von Altbatterien sind ge-
mäß § 6 und § 8 Batteriegesetz (BattG) mit dem Cleanfix
Vertragshändler zu vereinbaren.
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Swiss Made Quality.
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