2.3 - EINGANGSPRÜFUNG
Sich beim Eingang der Lieferung versichern, daß die
Verpackung unversehrt und bei Sicht unbeschädigt ist.
Ist das der Fall, ist die Verpackung laut Pos 2.4 zu entfer-
nen, vorausgesetzt, daß keine anderweitigen Hinweise
(mit Ausnahme andersartiger Herstelleranweisungen).
Sich versichern, daß das Gebrauchshandbuch sowie
die in dem Frachtbrief angegebenen Komponenten in
der Verpackung vorhanden sind.
Sollten Schäden oder Mängel festgestellt werden:
a- Ist die Speditionsfirma und Ihr Vertreter, sowohl te-
lefonisch als auch schriftlich, mit Empfangsanzeige,
darüber zu informieren;
b- Der Hersteller ist auch darüber zu informieren.
Der Ofen besteht aus drei verschiedenen Tei-
len: Stütze, Ofen, Deckel oder Abzugshaube.
Jedes Teil wird separat verpackt; bei der
Montage werden die Bestandteile zusam-
mengebaut.
2.4 - AUSPACKEN (Abb. 3)
Zur Entfernung der Maschine von der Verpackung wie
folgt vorgehen:
•
Die Befestigungsumreifungen (1) des Kartons schnei-
den.
•
Die Klammern des Verpackungskartons (2) entfernen,
um denselben aufzumachen.
•
Die Pappenhülle (2) entfernen.
•
Sich versichern, daß alles unversehrt ist.
•
Die Tür (3) des Ofens öffnen, den Karton, die das
feuerfeste Material fest hält sowie die losen Kompo-
nenten entfernen.
•
Sich versichern, daß der eingegangene Lieferumfang
der Begleitkolliliste entspricht.
ACHTUNG
Die Verpackungselemente ( Plastikbeutel,
Pappe, Nägel u.s.w. ...) sind fern von der
Reichweite der Kinder zu halten, da sie als
potentielle Gefahrquellen zu betrachten
sind, daher sind sie zu sammeln und an
die dazu bestimmten Recyclingstellen zu
schicken.
Die Bekanntgabe bez. eventueller Schä-
den oder Mängel/Nonkonformitätsartikel
soll umgehend, allerdings innerhalb von 8
Tagen vom Eingangsdatum der Maschine
erfolgen. Ansonsten wird die Ware als an-
genommen betrachtet.
DE - 10
WICHTIG
WICHTIG
TL 105 - TL 108
Transport und Auspacken
ABB. 3
FIG. 3