IKAR HPL Manual Del Usuario Original página 8

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D
Vor Inbetriebnahme ist die Gebrauchsanleitung unbedingt
Die Maschine IKAR HPL ist für das Heben und Senken von Personen und Lasten nach
der europäischen Richtlinie 2006/42/EG baumustergeprüft und zugelassen.
Hinweis: Die entsprechenden Gebrauchs- und Wartungsanleitungen der verbauten
Teilmaschinen vom Typ IKAR DB-A..., Typ IKAR AASS-(....), IKAR ASS- (... ), IKAR PLW
und IKAR IK G4 DW, IKAR IK G4 DWR sind zusätzlich zu beachten.
1.
Bei nicht Beachtung der Gebrauchsanleitung (en) besteht Lebensgefahr.
2.
Es muss ein Plan der Rettungsmaßnahmen vorhanden sein, in dem alle, bei der
Arbeit möglichen Notfälle, berücksichtigt werden.
3.
Im Falle eines Defektes an dem Hubwerk ist ein längeres Hängen der Person von
mehr als 15 Minuten unbedingt auszuschließen (Schockgefahr).
4.
Die Maschine darf nur von Personen benutzt und bedient werden, die entsprechend
ausgebildet und fachkundig sind. Gesundheitliche Beeinträchtigungen dürfen nicht
vorliegen, (z.B. Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder Kreislaufprobleme)!
5.
Es ist wesentlich für die Sicherheit der Maschine, dass die Aufstellung der
Aufhängekonstruktion senkrecht und standsicher erfolgt.
Achtung: Mobile Aufhängekonstruktionen dürfen keinesfalls auf öligen oder
anderweitig rutschigen Böden eingesetzt werden.
6.
Die Einrichtung sollte möglichst lotrecht über der Öffnung angeordnet werden, um
einen Schrägzug auszuschließen.
7.
Vor jeder Benutzung ist die Lesbarkeit der Produktkennzeichnungen zu kontrollieren
und es ist eine Sichtprüfung der Maschine und ihrer Anbauteile auf augenscheinliche
Mängel durch zu führen.
8.
Bestehen Zweifel über dem arbeitssicheren Zustand der Maschine oder eines
ihrer Anbauteile, ist sie aus dem Verkehr zu ziehen und einem, vom Hersteller
autorisierten Sachkundigen oder dem Hersteller vorzulegen. Die Maschine darf erst
nach schriftlicher Zustimmung des Sachkundigen der Benutzung wieder zugeführt
werden.
9.
Die genaue Passform des Personenaufnahmemittels ist für den Benutzer durch
Hängeversuche in Bodennähe unter Aufsicht einer zweiten Person zu ermitteln.
10. Nach einwandfreier Montage der Aufhängekonstruktion, der Befestigung des
Hubwerkes und der Fangvorrichtung in den entsprechenden Halterungen, erfolgter
Funktionskontrolle der Teilmaschinen und das Einhängen des Verbindungsmittels
(Karabinerhaken) der Fangvorrichtung in den mit einem „A" gekennzeichneten
D-Ring des Personenaufnahmemittels ist der Sicherheitsschutz für die Arbeitsperson
hergestellt.
11. Die Nennlast des Hubwerkes beträgt in der obersten und in der untersten Seillage
300 kg und darf nicht überschritten werden.
12. Die Nennlast der Fangvorrichtung und des Personenaufnahmemittels beträgt 136kg.
13. Die Anschlageinrichtungen an der Aufhängekonstruktion sind nach EN795 Typ B:
2012 für die Sicherung und Rettung von 1 Person und nach CEN/TS 16415: 2013
von max. 2 Personen geprüft und zugelassen.
14. Die Bremsfunktion des Hubwerkes ist vor jeder Benutzung zu kontrollieren, ein
Klickgeräusch beim Drehen in Richtung „Heben" muss vorhanden sein.
Hinweis: Die Mindestzugkraft für eine einwandfreie Funktion der Bremse beträgt
30kg, Ist diese Mindestlast nicht gegeben, tritt die Bremsfunktion nicht in Kraft.
15. Das Drahtseil ist nie ohne Schutzhandschuhe anzufassen. Ein beschädigtes
Drahtseil darf nicht weiterverwendet werden.
Gebrauchsanleitung
Sicherheitshinweise
vollständig zu lesen und inhaltlich zu verstehen.
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