Garantie und Ersatzteile
Akku: Das JABRA BT100 ist mit einem aufladbaren Akku bestückt, der nur von einem
entsprechend qualifizierten Kundendienstbetrieb oder vom Hersteller ausgewechselt
werden darf. Verwenden Sie nur den mitgelieferten Akku und das mitgelieferte und
zugelassene Akkuladegerät.
JABRA (GN Netcom) garantiert, dass dieses Gerät für einen Zeitraum von zwei Jahren ab
dem ursprünglichen Kaufdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Diese
Garantieerklärung und unsere daraus folgenden Pflichten unterliegen den folgenden
Bedingungen:
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Die Garantie ist auf den Erstkäufer beschränkt.
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Zur Inanspruchnahme der Garantieleistungen ist die Vorlage einer Kopie der
Kaufquittung oder eines anderen Kaufnachweises erforderlich. Ohne Vorlage eines
Kaufnachweises gilt die Garantiefrist ab dem auf dem Gerät angegebenen
Herstellungsdatum.
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Die Garantie erlischt, wenn die Seriennummer, das Datumsschild oder das Typenschild
entfernt oder das Gerät missbraucht, unsachgemäß installiert, geändert oder von
unbefugter Seite repariert worden ist.
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Die Haftung von JABRA (GN Netcom) ist gemäß alleiniger Entscheidung des
Herstellers auf die Reparatur oder den Ersatz des Geräts beschränkt.
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Jegliche stillschweigende Garantie auf Erzeugnisse von JABRA (GN Netcom) ist auf
zwei Jahre ab dem Datum des Kaufs jeglicher Teile einschließlich Kabel und Verbinder
beschränkt.
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Von jeglichem Garantieanspruch ausgenommen sind alle Verbrauchs- und
Verschleißteile mit begrenzter Lebensdauer wie Mikrofonabschirmungen, Ohrpolster,
dekorative Verkleidungen, Akku und anderes Zubehör.
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JABRA (GN Netcom) haftet nicht für Neben- oder Folgeschäden aufgrund der
Verwendung oder missbräuchlichen Verwendung jeglicher Geräte von JABRA
(GN Netcom).
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Diese Garantieerklärung gewährt Ihnen bestimmte Rechte sowie möglicherweise
andere in Ihrem Land bestehende Rechte.
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Soweit die Betriebsanleitung keine anderweitigen Anweisungen enthält, ist der
Benutzer unter keinen Umständen berechtigt, an diesem Gerät innerhalb oder
außerhalb der Garantiefrist Wartungsmaßnahmen, Justierungen oder Reparaturen
auszuführen. Für die Ausführung solcher Arbeiten muss das Gerät an den Verkäufer,
das Werk oder eine zugelassene Kundendienstvertretung eingesandt werden.
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JABRA (GN Netcom) übernimmt keinerlei Haftung für jegliche auf dem Transportweg
eingetretene Verluste oder Schäden. Sämtliche von unbefugter Seite ausgeführte
Reparaturen an Geräten von JABRA (GN Netcom) führen zum sofortigen Erlöschen des
Garantieanspruchs.
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