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GARANTIE-ERKLÄRUNG
Für diesen ritter Allesschneider
leisten wir eine 2-jährige
Hersteller-Garantie, gerechnet ab
Kaufdatum und nach Maßgabe
der EU-Gewährleistungsrichtli-
nien. Ihre gesetzlichen Gewähr-
leistungsansprüche nach § 437 ff.
BGB bleiben von dieser Rege-
lung unberührt. Die Hersteller-
garantie gilt für alle innerhalb
der europäischen Union ver-
kauften Geräte. Die Garan-
tiebedingungen können Sie
unter www.ritterwerk.de/garantie
einsehen.
Innerhalb der Garantiezeit besei-
tigen wir kostenlos alle Mängel,
die nachweislich auf Fabrikations
oder Materialfehler zurückzufüh-
ren sind. Es bleibt unserer Wahl
überlassen, ob wir das Gerät
ganz oder in Teilen ersetzen oder
ausbessern.
Eine Garantie-Reparatur oder
ein Garantie-Ersatz verlängert
nicht die Garantiezeit – weder für
die ersetzten Teile noch für das
ganze Gerät.
Alle über die vorstehende
Garantie hinaus gehenden
Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
Von der Garantie ausgeschlossen
sind Verschleißteile wie z. B. die
Schärfe des Rundmessers und
Schäden, die durch Nichtbeach-
tung dieser Gebrauchsanleitung
entstehen. Ebenfalls ausge-
schlossen sind Schäden, die
durch die Verwendung aggres-
siver Reinigungsmittel, durch
unbefugte Eingriffe in das Gerät
sowie Veränderungen an Gerät,
Netzkabel oder Netzstecker
entstehen.
Voraussetzung für die Garantie-
leistung ist, dass dem Gerät bei
der Einsendung der Kaufbeleg
beiliegt.
Bitte setzen Sie sich mit uns
in Verbindung, bevor Sie das
Gerät zur Garantie-Reparatur
schicken. Wir senden Ihnen einen
vorbereiteten Paketaufkleber zur
kostenfreien Rücksendung.
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