Für den Reklamationsfall
Möchten Sie das Gerät reklamieren, so können Sie dies binnen 24 Monate ab Kaufdatum (Quittung) tun.
Ein
kostenloser
Produktmanipulation ausgeschlossen.
Defekte an Verschleißteilen, Verbrauchsmaterialien, ebenso wie Reinigung, Wartung oder Austausch
besagter Teile sind folglich kostenpflichtig.
Falls Sie eine Reklamation durchführen wollen, so bringen Sie bitte das gesamte Gerät in der
Originalverpackung und mit Kaufbeleg zu Ihrem Händler. Für eine zeitnahe und bequeme Serviceanmeldung
besuchen Sie ferner unsere Internetseite www.suntec-wellness.de und erfahren Sie mehr.
Ohne Kaufbeleg erfolgt grundsätzlich keine kostenlose Reparatur oder ein Austausch.
Für den Fall, dass der Reklamationsfall analog unserer Service Bestimmungen erfolgt, werden alle Defekte
des Gerätes oder des Zubehörs aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern durch kostenlose Reparatur
oder nach unserem Ermessen durch Austausch des Gerätes beseitigt.
Die Beschädigung von Zubehörteilen führt nicht automatisch zu einem kostenlosen Austausch des gesamten
Gerätes. Kontaktieren Sie in diesen Fällen bitte Ihren Fachhändler. Glasbruch oder Bruch von Plastikteilen
ist immer kostenpflichtig.
Der Fachhändler oder Reparaturservice kann nach Ablauf der Garantie Reparaturen kostenpflichtig
durchführen.
EG-Konformitätserklärung
Das Gerät entspricht den wesentlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union.
Die EG-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung dieses Gerätes.
Mit Erscheinen dieser Bedienungsanleitung verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit. SUNTEC, SUNTEC
Wellness, KLIMATRONIC und das Sonnenlogo sind eingetragene Marken. © 2017/01 SUNTEC WELLNESS
GMBH.
ERP Verordnung
Bei diesem hochwertigen transportablen Einkanal-Klimagerät handelt es sich gemäß den Bestimmungen und
Verordnungen der Europäischen Union, insbesondere der ERP Verordnung 626/ 2011 um ein "lokales
Klimagerät".
Kältemittel
(CE) N 842/2006: Dieses lokale Klimagerät enthält das Kältemittel R410A. Die Kältemittelmenge beträgt jedoch
weniger als 1kg und ist in einem geschlossenen Kühl-Kreislauf. Das Kühlmittel weist zwar kein
Ozonabbaupotenzial auf, ist aber gemäß Kyoto Protokoll ein sogenanntes Treibhausgas (mit einem GWP von
2088) und kann somit zur globalen Erwärmung beitragen, sofern es an die Atmosphäre abgegeben wird.
Deshalb dürfen nur ausgebildete Techniker mit Kältemittel Zertifikat eine Befüllung bzw. Entleerung
vornehmen. Ihr lokales Suntec Klimagerät muss bei sachgerechter Benutzung und unbeschädigtem Kühlmittel-
Kreislauf nicht mit Kältemittel nachgefüllt werden.
Fusion CleanAir 10.500+: GWP: R410A (R32/125: 50:50): 2088, CO2 equivalent: 0,752t
Fusion CleanAir 12.000+: GWP: R410A (R32/125: 50:50): 2088, CO2 equivalent: 0,835t
Fusion CleanAir 15.000+: GWP: R410A (R32/125: 50:50): 2088, CO2 equivalent: 1,274t
Ersatz
oder
eine
kostenlose
Reparatur
ist
bei
vorheriger
unsachgemäßer
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